Der Antrag der Bürgerinitiative Eyrichshof, die den Bau eines Hochregallagers verhindern will, scheitert an formellen und inhaltlichen Fehlern. Eberns Stadtrat lehnt die Zulassung unter Berufung auf die Gemeindeordnung ab. Ein Bürgerentscheid wird somit nicht zugelassen.
Ein Bürgerentscheid ersetzt einen Gemeinde- oder Stadtratsbeschluss. Ein Bürgerbegehren, also ein Antrag auf Abstimmung durch die Bürger, ist deshalb zwingend an rechtliche Regeln gebunden. Juristisch muss da alles niet- und nagelfest sein. Diese Bedingung erfüllt das Bürgerbegehren "Gegen Hochregallager in Eyrichshof" nicht. Laut Stadtverwaltung wird es den Vorgaben der Gemeindeordnung nicht gerecht - weder formell noch inhaltlich, im Rechtsdeutsch "materiell".
Folglich hat Eberns Stadtrat das Begehren, das etliche hundert Bürger durch ihre Unterschrift gestützt hatten, bei seiner Sitzung am Mittwochabend für unzulässig erklärt. Rund drei Dutzend Zuhörer folgten der Aussprache - teils mit Murren.
Bürgermeister Jürgen Hennemann und Petra Mytzka, bei der Verwaltung zuständig für öffentliche Sicherheit und Ordnung, führten aus, dass die Bürgerinitiative Eyrichshof versäumt habe, die Vertreter der Initiative sowie deren Stellvertreter samt Adresse auf jedem der eingereichten Blätter zu nennen. Die Stellvertreter werden zwar in der Begründung erwähnt, nicht jedoch auf den Listen, die Adressangaben der Zuständigen fehlen komplett. "Die fehlenden Adressen der Vertreter auf den Unterschriftenlisten sind ein gewichtiger formeller Fehler, über den wir nicht hinwegsehen können", so Hennemann. Die Überprüfung des Antrags hatte - zudem in Rücksprache mit der Rechtsaufsicht am Landratsamt - ein eindeutiges Ergebnis: Durchgefallen!
Fehler trotz Vorlage
Dabei hatte die Verwaltung der Bürgerinitiative im Vorfeld eine Vorlage des Vereins "Mehr Demokratie" an die Hand gegeben, in der alle Kriterien und Formalitäten für ein Bürgerbegehren dargestellt sind.
Joseph Müller vom Bauamt zeigte zudem auf, dass die Angaben auch der materiellen Prüfung nicht standhalten. So sei der Höhenfestpunkt, auf den sich die Fragestellung des Begehrens bezieht, nicht eindeutig definiert. Im Gelände gebe es eine Höhendifferenz von mehr als zwölf Metern. Das Begehren geht ferner von einer unzutreffenden maximalen Gebäudehöhe aus. Auch eine Zerstörung des Landschaftsbildes und der Sichtachse zum Schloss sei nicht gegeben. Das Denkmalamt hatte eigens deswegen Sichtachsenprofile eingefordert.
Falsch oder irreführend
Das Bürgerbegehren ist, so Müllers Fazit, "unzulässig, wenn in der Begründung in entscheidungsrelevanter Weise unzutreffende Tatsachen behauptet werden, wesentliche Punkte nachweislich falsch oder objektiv irreführend dargestellt werden, oder die Rechtslage unzutreffend oder unvollständig erläutert wird." Der Text des Begehrens lässt laut Bürgermeister, "jegliche Vorgaben des Baurechts außer Acht und zeigt, dass die Wirkungen nicht hinreichend bedacht sind."
Dem Stadtrat, dies stellten mehrere Sprecher klar, bleibe keine andere Wahl, als das Begehren abzulehnen. Die Freien Wähler hatten laut Philipp Arnold stundenlang Gesetzestexte gewälzt und waren zum gleichen Ergebnis gekommen. Politiker aller Fraktionen äußerten Bedauern, da man lebendige Demokratie und Bürgerengagement schätze und keinesfalls unterdrücken wolle. Zweiter Bürgermeister Harald Pascher meldete "Bauchschmerzen bei der Sache" an und war am Ende der einzige, der nicht gegen die Zulassung des Begehrens votierte.
Wenn der Bürgermeister und einige Stadträte wirklich ernsthaft bedauern (wie geschildert), dass das Bürgerbegehren abgelehnt worden ist, dann sollen sie doch ein RATSBEGEHREN starten. Dann können die Bürger abstimmen. Das hat sich doch laut Presse sogar der Bürgermeister gewünscht. Also bitte: Startet ein Ratsbegehren, damit alle abstimmen können!
"Mitglieder des Stadtrats griffen die Presse an, weil sie angeblich zu kurz über die lange und differenzierte Beratung der Eingaben zu den Hochregal-Plänen berichtet und einer Stellungnahme der Bürgerinitiative unangemessen Platz eingeräumt habe."
--> Wie wäre es denn, wenn der gesamte Stadtrat mal all seinen Mut zusammenkratzt und die Stadtratsprotokolle im Internet veröffentlicht? So wie sich das gehört. Dann bräuchten diese Mitglieder des Stadtrats nicht die Presse zum Sündenbock für ihr eigenes langjähriges Versagen in Sachen Transparenz zu machen.