Ein Verkaufsfahrer baute auf der Autobahn einen kleinen Unfall und fuhr erst mal weiter. Der 35-Jährige muss jetzt wegen der Fahrerflucht saftige 1200 Euro Geldstrafe bezahlen.
Soll ich oder soll ich nicht? Es war nur eine kleine Schramme, die er in den frühen Morgenstunden an der Mittelleitplanke der Autobahn A 70 verursacht hatte. Aber der 35-Jährige wusste schon, dass er dazu verpflichtet war, dies der Polizei zu melden. Am Nachmittag rief er jedoch erst bei der Polizeidienststelle an.
Dieses Zögern erfüllt für die Juristen den Tatbestand der Fahrerflucht. Das rechtskräftige Urteil: Eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 30 Euro, also insgesamt 1200 Euro.
Der Vorfall ereignete sich vor einem guten Jahr, es war am 10. November 2014 frühmorgens zwischen 4 und 4.30 Uhr. Der Kraftfahrer war als Lieferant von Backwaren mit einem Peugeot-Kastenwagen unterwegs. Gestartet war er tags zuvor am späten Abend gegen halb elf in Estenfeld bei Würzburg.
Seine tägliche Tour, die er zu diesem Zeitpunkt bereits seit länger als einem Jahr zurücklegte, führte ihn zuerst nach Fulda, wo das Fahrzeug beladen wurde.
Die Bäckereien warten
Von diesem Zwischenstopp ging's um ein Uhr in der Nacht weiter Richtung Bamberg, wo er verschiedene Bäckereien und Einzelhändler beliefern sollte.
Auf der Autobahn A 70 in Höhe von Stettfeld passierte dann das Malheur. Die Leitplanke bekam einen kräftigen Schubser durch seinen Kastenwagen ab.
Als er kurz vor Mittag wieder zu seiner Einsatzstelle zurück kam, sah er, dass das Dienstfahrzeug doch ziemlich eingedellt war. Er wartete, bis am späten Nachmittag der Chef von einem auswärtigen Termin wieder retour war, besprach mit ihm den Unfall und meldete sein Missgeschick dann der Polizei.
Müdigkeit sei die Unfallursache gewesen, gab er bei der Dienststelle zu Protokoll.
Diese Aussage versuchte sein Verteidiger Martin Reitmaier in der mündlichen Verhandlung im Gerichtssaal in Haßfurt jetzt zu relativieren.
Sein Mandant, erklärte der Rechtsanwalt, habe die Fahrt nicht in übermüdetem Zustand angetreten, sondern - wie sonst auch - am Tag zuvor geschlafen. Der Jurist unterstrich, dass der Mann sich aus freien Stücken gemeldet hatte. Hätte er dies unterlassen, wäre er nie ermittelt worden.
Schaden von 988,36 Euro
Zur Behebung des Unfallschadens wechselte die Autobahndirektion die betroffene Leitplanke aus und stellte den Schadensbetrag von 988,36 Euro dem Verursacher in Rechnung.
Der Strafbefehl, den der Pechvogel kurz darauf vom Staatsanwalt erhielt, ging von einer Straßenverkehrsgefährdung aus und enthielt neben einer Geldstrafe von 1625 Euro auch einen achtmonatigen Entzug der Fahrerlaubnis.
Wie Staatsanwalt Sebastian
Jäpel anmerkte, wird nach höchstrichterlicher Rechtsprechung eine Gefährdung des Straßenverkehrs - was eine Straftat darstellt - erst ab einer Schadenshöhe von mehr als 1300 Euro angenommen. Da dies nicht der Fall war, handelte es sich juristisch nur noch um einer Ordnungswidrigkeit, die mit einer 35-Euro-Geldbuße geahndet wurde.
Die Geldstrafe von 1200 Euro wurde allein für die Unfallflucht ausgesprochen. Ein Fahrverbot kam nicht mehr in Frage. Der Mann war sehr glücklich, dass er seinen Führerschein behalten durfte.