Das Amtsgericht in Haßfurt stellte ein Verfahren gegen eine 26-Jährige ein, die ihren Mann heftig attackiert hatte. Die Frau war in Rage, weil ihr Gatte kurz zuvor 700 Euro auf den Kopf gehauen hatte.
Seine Mandantin, so meinte Rechtsanwalt Alexander Wessel, habe sicherlich überreagiert, aber menschlich könne man das Verhalten der 26-Jährigen durchaus nachvollziehen. Als nämlich ihr Ehemann Mitte August dieses Jahres in einer einzigen Nacht 700 Euro verjubelte, verprügelte ihn seine Frau auf dem Haßfurter Marktplatz mit dem Schlüsselbund. Das Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung wurde nun in einem Prozess vom Amtsgericht Haßfurt mit der Maßgabe eingestellt, dass die Frau 300 Euro an den Kreisjugendring Haßberge zahlen und 20 gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten muss.
Auf Nachfrage von Strafrichterin Ilona Conver schilderte die im Maintal lebende Angeklagte, was damals abgelaufen war. Die Mutter von zwei kleinen Kindern im Alter von vier und sieben Jahren erzählte, dass ihr Mann die ganze Nacht unterwegs war. Als er völlig blau heimkam, nahm sie ihm die Autoschlüssel weg. Der Betrunkene machte sich dann zu Fuß vom Acker.
Den Schlüssel gefordert
Gegen 14 Uhr nachmittags meldete er sich aus einem Café telefonisch bei seiner Gattin. Barsch forderte er sie auf, ihm den Autoschlüssel zu bringen.
Zu Boden gegangen
Die Frau fuhr tatsächlich hin, aber nicht um ihm die Schlüssel zu geben, sondern um ihm gehörig die Leviten zu lesen. Wissend, dass er in kürzester Zeit 700 Euro auf den Kopf gehauen hatte, schlug ihm seine Frau - den Schlüsselbund noch in der Faust - so heftig gegen den Hals, dass der Mann zu Boden ging. In der Ambulanz des Haßfurter Krankenhauses klebten die Krankenschwestern ein Pflaster auf die oberflächliche Hautabschürfung.
Weil die Kellnerin des Cafés die Polizei verständigte, landete die ganze Sache bei der Justiz. Anfang September erhielt die nicht vorbestrafte Angeklagte einen Strafbefehl des Staatsanwalts, wonach sie wegen gefährlicher Körperverletzung eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen á 15 Euro, also insgesamt 1350 Euro, zahlen sollte. Da ihr Verteidiger dagegen Einspruch einlegte, kam es zu der öffentlichen Hauptverhandlung.
Die Aussage verweigert
Der als Zeuge geladene Ehemann machte von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und sagte nur, dass er an einer Strafverfolgung seiner Ehefrau kein Interesse habe. Die Beschuldigte bestätigte auf Nachfrage von Staatsanwalt Stephan Jäger, dass nach einer Aussprache der Haussegen nicht mehr schief hänge. Sie beschrieb ihren Mann als im Allgemeinen nicht aggressiv und betonte, dass der Vorfall im August ein einmaliger Ausrutscher gewesen sei.
Anstelle des im September verschickten Strafbefehls stellte die Gerichtsvorsitzende das Verfahren mit den Auflagen ein, weil sie die vorgefallene Tat als Bagatelldelikt wertete. Die Frau gilt damit als nicht vorbestraft. Wenn sie die Auflagen innerhalb von vier Monaten erfüllt, ist die Sache endgültig vom Tisch.