Ladendieb attackierte Kassiererin

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Symbolbild Foto: Annabelle Seibt
Symbolbild Foto: Annabelle Seibt

Das Jugendgericht am Haßfurter Amtsgericht verurteilte einen 21-Jährigen zu einer Geldauflage. Der junge Mann hatte in einem Markt geklaut und sich die Flucht mit Gewalt erzwungen. Gefasst wurde er trotzdem - dank einer Mütze.

Ein 21 Jahre alter Mann saß auf der Anklagebank im Amtsgericht in Haßfurt und wurde des räuberischen Diebstahls sowie der Körperverletzung bezichtigt. In einem Supermarkt hat er Bio-Lebensmittel geklaut, und als er erwischt wurde, hat er sich gewaltsam freie Bahn verschafft und ist auf seinem Fahrrad davongedüst. Das Haßfurter Jugendgericht verurteilte den nicht vorbelasteten jungen Mann zu einer Geldauflage von 1000 Euro an den Jugendhilfefonds Haßberge.


Kuriose Tat

Die kuriose Tat geschah heuer am 13. Mai kurz nach neun Uhr morgens. Der Angeklagte sah sich in der Obst- und Gemüseabteilung um und packte die Waren in seinen Rucksack. Danach wollte er sie - wie schon unzählige Male vorher - an der Kasse wieder auspacken, auf das Band legen und bezahlen. Aber diesmal kam es anders.
Vielleicht war es Gedankenlosigkeit, vielleicht hatte er es an diesem Tag besonders eilig, jedenfalls stand er schon jenseits der Kasse, als ihn eine Verkäuferin auf die nicht bezahlten Waren in seinem Rucksack ansprach.
Der Kunde erwiderte, dass er das Bezahlen vergessen habe. Das hielt die 53-jährige erfahrene Verkäuferin für eine billige Ausrede und forderte ihn auf, mit in das Büro der Marktleiterin zu kommen. Auf dem Weg dahin kam es zu dem, was der Angeschuldigte als Kurzschlussreaktion bezeichnete. Urplötzlich drehte er sich um und stürmte davon. Dabei stieß er entweder mit seiner Hand oder seinem Ellenbogen der Frau gegen das Brustbein. Er schwang sich auf sein Fahrrad und sauste davon.


Auffällige Mütze

Der Polizeibeamte, der anschließend zum Tatort kam, berichtete, wie man dem Dieb auf die Spur gekommen war. Er hatte sich damals im Büro des Marktes die Videoaufnahmen genau angesehen. Dabei fiel ihm unter anderem die ungewöhnliche Mütze des Täters auf. Als er etwa zehn Tage später Streife fuhr, sah er am Straßenrand einen Burschen, genau mit dieser Mütze auf dem Kopf - Kommissar Zufall nennt man solche polizeilichen Treffer.
Franz Heinrich von der Jugendgerichtshilfe sprach von ehrlicher Scham und Reue des Heranwachsenden. Es handele sich bei ihm um keinen "Lust- und Launedieb", erklärte er.

Weiter berichtete er, dass der Beschuldigte zwischenzeitlich zu dem Markt gegangen, sich entschuldigt und den Schaden ausgeglichen habe. Ein Gang, der ihm mit Sicherheit nicht leicht gefallen war.


Schwerer Schock

Für die Kassiererin war das Erlebnis ein schwerer Schock, den sie psychisch bis heute nicht verkraftet hat. Mit verweinter Stimme schilderte sie aufgeregt und nervös den Tatablauf. Körperlich, sagte sie, war der Schlag halb so schlimm, aber psychisch ist sie seitdem ein Nervenbündel. "Sie wissen gar nicht, was Sie mir angetan haben," sagte sie mit brüchiger Stimme zu dem Angeklagten.

Mit seinem Urteil entsprach Jugendrichter Martin Kober dem Antrag des Staatsanwalts Peter Bauer. Dabei, sprach er dem Verurteilten ins Gewissen, habe er noch großes Glück gehabt. Denn nach dem 21. Lebensjahr gilt das wesentlich strengere Erwachsenenstrafrecht, das für derartige Taten sogar Freiheitsstrafen vorschreibt. Ohne zu zögern nahm der Verurteilte die Strafe an.