Dem Markt sei es freigestellt, für welches System er sich entscheidet, aber er müsse sich für ein System entscheiden. Zur Auswahl standen dann ein "engeres" Entwässerungssystem (zum Beispiel nur für die abzurechnende Straße), ein weiteres System (räumlich und funktional begrenzt wie durch das Regenrückhaltebecken) oder ein das gesamte Ortsgebiet umfassendes Gesamtsystem.
Beschränke sich der Markt auf das "engste" System, nämlich den Kanalstrang in der Straße, dann könnten die Kosten anderer Teileinrichtungen nicht anteilig eingerechnet werden, obwohl diese Aufwendungen grundsätzlich beitragsfähig seien. Die Verwaltung empfahl die Abrechnung nach diesem "engen" System.
Weitere Kosten für "Häuslebauer"
Für einige Marktgemeinderäte kam diese Information und Abrechnung etwas überraschend. Petra Haubner wunderte sich und meinte: "Im Vorfeld wurde dies im Gremium nie thematisiert. Warum haben wir das nicht gemacht?" Es kamen auch Aussagen wie "Das wurde eben viel zu lange auf die Bank geschoben" oder "Die vorausberechneten Beiträge wurden einfach zu niedrig angesetzt".
Bürgermeister Steffen Kropp schlug vor, nach vorne zu schauen und zu überlegen, wie man es zukünftig besser machen könne. "Das war früher mehr eine Grauzone. Wir sollten transparenter kommunizieren und lieber die Beiträge etwas höher ansetzten und kalkulieren, damit es später nicht zu bösen Überraschungen kommt."
Rechtlich sei es in Ordnung, denn die Bauwerber hätten ja nur eine Vorauszahlung und keine Endabrechnung. Deswegen schlug man auch vor, sofort alle Bauwerber und Käufer darüber zu informieren, weil hier noch einiges an Kosten auf die Grundstücksbesitzer zukomme.
Der neuen Satzung stimmte das Gremium einmütig zu, wobei die Regenwasserkanäle jeweils zur Hälfte der Straßenentwässerung und zur anderen Hälfte der Grundstücksentwässerung zugerechnet werden.
Jugendförderung für den FC
Der 1. FC Rentweinsdorf hatte einen Antrag auf Gewährung eines gemeindlichen Zuschusses für die Jugendarbeit gestellt. Der Verein hatte eine Liste der Vereinsmitglieder bis zum 18. Lebensjahr vorgelegt, wobei die Förderung ab dem dritten Lebensjahr unter der Voraussetzung erfolgt, dass regelmäßige Übungsstunden abgehalten werden. Anerkannt wurden 81 jugendliche Vereinsmitglieder, für die es je zehn Euro und damit einen Gesamtzuschuss von 810 Euro gibt. Damit hat sich die Zahl der Jugendlichen von 166 im Jahr 2014 um mehr als die Hälfte auf 81 Jugendliche verringert. Dem Zuschussantrag wurde einmütig zugestimmt.
Des Weiteren billigte der Gemeinderat eine Überdachung mit Anlegen eines Waschplatzes im Bauhof der Marktgemeinde Rentweinsdorf.
Kurt Weißheimer fragte an, wie es mit der Nutzung des Marktsaales weitergehe, und regte eine Versiegelung des dortigen Bodens an.
Im Gremium wurde dann auch noch ein eigener Veranstaltungskalender diskutiert. Dies soll allerdings noch mit der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Ebern in Zusammenhang mit dem VG-Mitteilungsblatt erörtert werden.