Fünf Monate Bewährungsstrafe, zehn Monate Führerscheinsperre und 500 Euro kassierte ein 28-Jähriger vor Gericht in Haßfurt. Innerhalb von zwei Monaten hatte man ihn vier Mal ohne Führerschein hinterm Steuer erwischt.
Das erste Halbjahr 2015 war für den 28-jährigen Reifenmonteur ein ganz dunkles Kapitel in seinem Leben. Obwohl ihm die Polizei Ende Februar den Führerschein abnahm, setzte er sich in der Folgezeit immer wieder hinters Steuer. Einmal war er dabei so "high", dass er laut Polizeiprotokoll erhebliche "drogentypische Ausfallerscheinungen" hatte. Wegen vier Fällen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und einer drogeninduzierten Trunkenheitsfahrt verurteilte ihn das Haßfurter Strafgericht zu einer noch nicht rechtskräftigen fünfmonatigen Bewährungsstrafe sowie zehn Monaten Führerscheinsperre und 500 Euro Geldbuße.
Man kann nur vermuten, wie oft er tatsächlich mit seinem Auto unterwegs war - erwischt wurde er innerhalb von zwei Monaten gleich viermal an unterschiedlichen Orten im Landkreis. Zuerst am 18.
März in Haßfurt zwischen dem Admira-Zentrum und dem Ziegelbrunn, dann wenige Tage später in Burgpreppach und schließlich am 12. April in einem Ortsteil der Kreisstadt. Der letzte Vorfall fällt etwas aus dem Rahmen, denn am 16. Mai nachts um halb zwölf saß er nicht hinterm Steuer seines Wagens, sondern auf einem Roller.
Mit seinem Zweirad war der Arbeiter damals auf dem Feldweg von Sylbach nach Prappach unterwegs. Als er den Streifenwagen hinter sich bemerkte, gab er Gas und düste davon. Die Beamten staunten nicht schlecht, als sie auf den Tacho schauten: Mit gut 80 Stundenkilometern brauste der Zweiradfahrer durch die Nacht. Wie der damals beteiligte Polizist berichtete, wäre es fast zu einem "tierischen" Unfall gekommen, als ein Reh unmittelbar vor dem Kleinkraftrad kreuzte.
Über die Kreuzung in die Wiese
Der Flurbereinigungsweg mündete t-förmig auf eine vorfahrtsberechtigte Kreisstraße. Ungebremst rauschte der Kamikaze-Fahrer über die Kreuzung, dann direkt auf eine Wiese, wo die wilde Verfolgungsfahrt endete.
Bei allen vier Kontrollen hatten sich erhebliche Amphetaminwerte im Blut des Angeklagten gefunden, was zweifelsfrei auf den vorausgegangenen Drogenmissbrauch hinweist. Trotzdem wurde nur eine Fahrt als "Trunkenheit am Steuer" gewertet. Der Grund: Anders als bei Alkohol gibt es bei anderen Drogen keinen bestimmten "Promillewert", ab dem man sagen kann, dass jemand absolut fahruntüchtig ist.
Allein aus dem Konsum von Betäubungsmitteln kann man nicht auf die Fahruntüchtigkeit schließen.
Damit der Staatsanwalt diese Straftat nachweisen kann, müssen neben der Drogenkonzentration im Blut rauschgiftbedingte Ausfallerscheinungen vorliegen. Dies war nur bei einer Kontrolle, nämlich der in Burgpreppach, der Fall, wo die Polizisten durch Schlangenlinien auf den Mann aufmerksam wurden. "Er hatte zittrige Hände, war nervös und aufgedreht, sein Blick war unstet und seine Sprache ziemlich wirr und verwaschen", beschrieb der Gendarm im Zeugenstand das Verhalten des Drogensüchtigen sehr detailliert.
Der Schuss vor den Bug
Während Jochen Kaller als Verteidiger eine Geldstrafe für ausreichend erachtete, hielt Staatsanwalt Ralf Hofmann eine Haftstrafe für "zwingend erforderlich". Diese Auffassung vertrat letztlich auch die Strafrichterin Ilona Conver, die die
Freiheitsstrafe allerdings für drei Jahre zur Bewährung aussetzte. Die 500-Euro-Geldbuße erhält der Caritasverband Haßberge. Als weitere Auflage erteilte sie ein Drogenkonsumverbot. Dass er sich daran hält, muss der Verurteilte durch regelmäßige Drogentests nachweisen.