Hintergründe eines Einbruchs sind unklar

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Das Haßfurter Amtsgericht. Foto: FT-Archiv
Das Haßfurter Amtsgericht. Foto: FT-Archiv

Sein Auto stand neben dem Haus, in dem tags zuvor eingebrochen worden war. Es war gefüllt mit Haushaltsgegenständen, alles gestohlene Sachen aus dem Anwesen. Ob der 23-jährige Autobesitzer die Tat begangen hat oder jemand anderes, diese Frage konnte bei der Verhandlung beim Amtsgericht Haßfurt nicht beantwortet werden. Daher wurde ein Fortsetzungstermin festgelegt.

Zu dem Fortsetzungstermin sind auch die Eltern des Angeklagten als Zeugen geladen. Der Tatzeitpunkt lag offenbar in der Nacht des 28. Februar auf den 1. März dieses Jahres. Es war ein Wochenende, und zwischen Samstag und Sonntag schlug(en) der oder die Täter ein Fenster im Erdgeschoss des Hauses ein, das in einem Dorf im Steigerwald steht. Offensichtlich wussten die Einbrecher, dass das Anwesen zu diesem Zeitpunkt nicht bewohnt war.

Was in den Räumen angerichtet wurde, lässt sich nur als sinnloser Akt von Vandalismus beschreiben. Telefondosen wurden aus der Mauer und Ölgemälde von den Wänden gerissen, Glaskästen und Vitrinen eingeschlagen, eine Biedermeieruhr zu Boden geschmettert. Der Hauseigentümer, der seinen ständigen Wohnsitz in Schweinfurt hat, beschrieb den von dem oder den Täter(n) hinterlassenen Zustand als völlig ungeplant und chaotisch. Da etliche Beuteteile, wie etwa ein Jagdhorn oder eine Kettensäge, nicht in dem Auto mit dem Diebesgut gefunden wurden, kann es durchaus sein, dass es sich um mehrere Spitzbuben handelt, meinte der ermittelnde Polizeibeamte.

Der Angeklagte, mit Pflichtverteidiger Jens Urban an seiner Seite, will sich an absolut nichts erinnern können. In dieser Zeit, beschrieb er seine damalige Situation, habe er seine Freundin, seinen Job und seine Wohnung verloren - ein "extremer Tiefpunkt" in seinem Leben, sagte der junge Mann. Er sei mit den Nerven völlig fertig gewesen. Ob er tatsächlich diesen vollständigen Blackout hatte oder nicht, ließ sich nicht klären.


Kommt Licht ins Dunkel?

Jedenfalls ließ sich der junge Mann an jenem Sonntag des 1. März in eine psychiatrische Klinik einweisen. Dort blieb er eine gute Woche. Wie sich bei der Verhandlung herausstellte, gab es in der Tatnacht einen heftigen innerfamiliären Streit mit den Eltern.

Strafrichterin Ilona Conver hofft, dass deren Aussage als Zeugen wesentlich zur Aufklärung beitragen könnte. Allerdings wird man erst beim Fortsetzungstermin am Amtsgericht wissen, ob Vater und Mutter überhaupt irgendwas sagen oder von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen.