25-Jähriger schüchterte Jungen mit Messer und Luftpistole ein
Ein Messer und eine Luftpistole, die der Mann dabei und auch gezeigt hatte, hatten das Opfer wohl eingeschüchtert. Der Mann habe das schutzlose Kind dann in ein abgelegenes Waldstück am Ortsrand gebracht und es dort aufgefordert, sich auszuziehen. Dann sei es, nach widerlichen Worten, die hier nicht wiederholt werden sollen, zu sexuellen Handlungen an dem Kind gekommen. Etwa eine Woche später wiederholte sich das grausame Geschehen.
Diesmal wurde Tobias nahe einem Sportplatz vergewaltigt. Wieder auf dem Weg zur Schule. Wieder gegen seinen Willen. Wieder mit Gewalt. Es dauerte einige Wochen, bis Tobias den Mut fand, über die furchtbaren Ereignisse mit seiner Mutter zu sprechen.
Mann hatte eigentlich Kontaktverbot zu Kindern
Dabei hätte sich der Angeklagte überhaupt keinem Jugendlichen unter 16 Jahren und schon gar keinem Kind unter 14 Jahren nähern dürfen. Ein solches Kontaktverbot hatte das Amtsgericht Würzburg im August 2017 erlassen. Da war der junge Mann nämlich nach fünfjähriger Haftstrafe aus dem Gefängnis entlassen worden. Allerdings unter Führungsaufsicht mit Bewährungshelfer, weil der Richter davon ausging, dass die Gefahr weiterer Straftaten bestand.
Immerhin hatte sich der Angeklagte 2013 eine Verurteilung des Landgerichtes Bayreuth wegen Vergewaltigung und Missbrauch von Jugendlichen eingefangen. Außerdem ein Urteil wegen sechsfachen gemeinschaftlichen Diebstahls, dreifachen versuchten gemeinschaftlichen Diebstahls und unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln am Amtsgericht Bad Neustadt an der Saale.
Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Sämtliche Details bleiben fremden Ohren aber verborgen. Die Jugendkammer schloss Zuhörer und Pressevertreter für ganz wesentliche Teile des Prozesses aus, um das persönliche und soziale Wohl und Wehe des Kindes nicht zu gefährden. Schließlich geht es um ganz intime Dinge. Wäre es nach Rechtsanwalt Hans Andree (Haßfurt) gegangen, wäre überhaupt kein Wort aus dem Gerichtssaal nach draußen gedrungen.
Der Vertreter der Nebenklage, der die Interessen des neunjährigen Kindes wahrnimmt, beantragte gleich zu Beginn den Ausschluss der Öffentlichkeit für das gesamte Verfahren. Soweit wollte die fünfköpfige Jugendkammer dann aber doch nicht gehen, da auch andere, nicht gegen Tobias gerichtete Straftaten im Raum stehen.
"Schwere Traumatisierung" des Kindes
Auch die Sachverständigen werden nur den direkt Verfahrensbeteiligten ihre Ergebnisse präsentieren. Die Kinderpsychotherapeutin Petra Höllein-Schlägel (Ebern) wird zum seelischen Zustand des Opfers und den psychischen Folgen sprechen. Schon vorab war seitens des Vorsitzenden Richters Markus Reznik von "einer schweren Traumatisierung" die Rede. Die Psychologin Gabriele Drexler-Meyer (Nürnberg) wird normalerweise gerufen, wenn es darum geht, die Aussage eines Opfers auf Glaubhaftigkeit und Glaubwürdigkeit zu bewerten.
Und Psychiatrie-Professor Hans-Peter Volz (Schloss Werneck) wird Stellung dazu nehmen, ob der Angeklagte zum Tatzeitpunkt schuldfähig war und ob Gründe vorliegen, die es ratsam erscheinen lassen, den 25-jährigen Mann nicht ins Gefängnis, sondern in die geschlossene Abteilung eines Bezirkskrankenhauses zu bringen. Oder aber zu beurteilen, ob die Sicherungsverwahrung notwendig wird.
Zu Beginn räumte der Angeklagte über seinen Verteidiger Maximilian Glabasnia (Bamberg) den Diebstahl von Bargeld aus der Kasse eines Kegelvereins im Kreis Haßberge Ende September 2018 ein. Allerdings seien es nicht 400 Euro, sondern nur 100 Euro gewesen, die er nach dem Aufbruch entwendet haben will. Auch das vorsätzliche unerlaubte Führen einer Schusswaffe gab er zu. Freilich war das auch kaum zu leugnen, stellte die Polizei doch die Luftpistole mit einer Kohlendioxid-Kartusche sicher, als sie den Angeklagten am 6. Februar 2019 festnahm.
Schwerer sexueller Missbrauch
Da war der Angeklagte gerade mit dem Fahrrad unterwegs und wenige Minuten zuvor ganz zufällig von seinem Opfer Tobias auf offener Straße wiedererkannt worden. Wenig später war der Streifenwagen vor Ort. Seither sitzt der Angeklagte in Untersuchungshaft in Bamberg.
Dem Angeklagten droht nicht nur eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren für jeden schweren sexuellen Missbrauch. Er könnte auch in anschließender Sicherungsverwahrung verschwinden. Damit er für die Allgemeinheit und insbesondere Kinder und Jugendliche keine Bedrohung mehr darstellt. Schließlich soll er unter Führungsaufsicht rückfällig geworden sein, mit einem deutlich jüngeren Opfer als beim letzten Mal 2012.
Jedes Jahr wird dann von einem psychiatrischen Gutachter geprüft, ob noch eine Gefahr besteht - im schlimmsten Fall für den Eingesperrten kann das lebenslängliche Verwahrung bedeuten, wenn weiterhin schwere Straftaten von ihm zu befürchten sind.