Das Amtsgericht Haßfurt verurteilte einen 18-jährigen Pkw-Fahrer wegen Körperverletzung zu Geldstrafe.
Zuerst lieferte sich der zum Tatzeitpunkt 18-jährige Führerscheinneuling ein Autorennen auf der Bundesstraße 303 zwischen Schonungen und Hofheim mit einem Bekannten, und dann landete er zwischen den Orten Kleinsteinach und Mechenried im Straßengraben. Der Rennfahrer musste sich nun wegen Körperverletzung vor dem Jugendgericht am Amtsgericht Haßfurt verantworten, weil bei dem Crash eine Mitfahrerin leicht verletzt wurde. Das Urteil: Der Jugendliche muss 20 Tagessätze á 25 Euro, also insgesamt 500 Euro Geldstrafe blechen und zwei Monate lang sein Auto stehen lassen.
Am Samstagabend des ersten Juni-Wochenendes im vergangenen Jahr wollte sich der Angeklagte amüsieren. Zusammen mit zwei Freunden, einem Geschwisterpaar, fuhr er mit seinem VW Golf zum Volksfest nach Schweinfurt. Nachdem es genug mit der Achterbahn durch die Luft gesaust und an der Schießbude geballert hatte, bestieg das Trio kurz vor ein Uhr in der Nacht zum Sonntag das Fahrzeug und machte sich auf den Heimweg in ein Dorf, das inmitten des Haßbergekreises liegt.
Bei Schonungen bog der Fahrer auf die B 303 Richtung Coburg ab und überholte einen Alfa Romeo. Dessen Fahrer zog nach, drückte auf die Tube und "schnupfte" den Golf. Dies wiederum wollte der 18-jährige Angeklagte nicht auf sich sitzen lassen, holte das Letzte aus seinem Wagen heraus, betätigte die Lichthupe und setzte seinerseits zum Überholen an. Man stachelte sich gegenseitig an und das prickelnde, aber gefährliche Spiel ging eine ganze Weile hin und her.
Bei der B 303-Ausfahrt Humprechtshausen bogen die beiden "Rennwagen" von der Bundesstraße ab und fuhren durch Kleinsteinach. Das Autorennen zwischen den Halbstarken aber ging weiter. Dem Mädchen, das im Golf auf der Rücksitzbank saß, wurde es langsam mulmig und mit zunehmend verzweifelter Stimme versuchte es mehrere Male, auf den Fahrer einzuwirken. Nachdem das Auto mit quietschenden Reifen eine Kurve genommen hatte, rief sie ängstlich: "So schaffen wir die nächste Kurve nicht!"
Vielleicht hörte sie der junge Mann mit dem Bleifuß am Steuer wegen der lauten Musik gar nicht richtig, vielleicht war er auch dermaßen im Adrenalinrausch, dass ihm alles egal war, jedenfalls packte er es tatsächlich nicht mehr. In einer langen Linkskurve geriet er mit etwa 140 Stundenkilometern mit seinem Golf aufs Bankett, steuerte dagegen, kam ins Schleudern und landete schließlich im rechten Straßengraben.
Der Alfa-Fahrer hielt an; an dessen Steuer saß ein Bekannter des Unglücksfahrers. Nachdem man mit vereinten Kräften das zu Schrott gefahrene Auto herausgezogen hatte, informierten die jungen Leute die Polizei.
Bei dem Unfall müssen gleich mehrere Schutzengel ihre Hände im Spiel gehabt haben, denn außer blauen Flecken am Knie und Kopfschmerzen gab es keine weiteren Verletzungen. Die Staatsanwältin sprach von Riesenglück, denn bei ähnlichen Verkehrsunfällen sei es schon zu Todesfällen gekommen, erklärte sie. Das Motiv beleuchtete Jugendgerichtshelfer Franz Heinrich: "Der Gaul ist regelrecht mit ihm durchgegangen, es war ein typisch pubertäres Imponiergehabe", sagte er über den 18-jährigen Beschuldigten.
Auf der Anklagebank neben seinem Verteidiger Alexander Fehn vermittelte der Junge, der eine Lehre absolviert hat, einen ruhigen und zurückhaltenden, fast schüchternen Eindruck. Trotz gegenteiliger Empfehlung von Seiten der Jugendgerichtshilfe erfolgte das noch nicht rechtskräftige Urteil nach Erwachsenenrecht. Jugendrichter Martin Kober begründete dies damit, dass junge Menschen, die am Straßenverkehr teilnehmen, grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten wie Erwachsene haben - ergo also mit denselben Sanktionen rechnen müssen.
"Nachdem es genug mit der Achterbahn durch die Luft gesaust und an der Schießbude geballert hatte, "
Ist das die Erlebniserzählung eines Viertklässers oder Journalismus?
Nach mindestens zwei Jahren den Schein komplett neu machen und vorher eine MPU ablegen, wäre das Mindeste.