Ärger wegen abgefahrener Reifen

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Symbolbild
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Das Jugendgericht am Amtsgericht in Haßfurt verurteilte einen 19-Jährigen wegen Diebstahl und Hausfriedensbruch zu einer Geldbuße. Dabei war die Beute nicht der Rede wert. Der Angeklagte ist bereits vorbelastet.

Im weitläufigen Bereich des vor einigen Jahren weitgehend abgebrannten Ebelsbacher Schlosses treffen sich regelmäßig Cliquen von Jugendlichen. Dieser quasi "vogelfreie Raum", wie ihn Jugendgerichtshelfer Franz Heinrich treffend beschrieb, ist als unkonventioneller Abenteuerspielplatz und ländliche Partymeile mittlerweile sehr beliebt. Strafrechtlich gilt dieses bunte Treiben als Hausfriedensbruch. Weil er in diesem Areal zwei Autoreifen klaute, verurteilte nun das Jugendgericht am Amtsgericht in Haßfurt einen 19-Jährigen zu einer Geldbuße von 750 Euro.

Laut Anklageschrift, die die Staatsanwältin Anne Breith verlas, konnte der Tatzeitpunkt nicht genau ermittelt werden. Man weiß nur so viel, dass es im Februar oder März dieses Jahres geschah. Irgendwann in dieser Zeit fiel dem Teenager, der selber ein Auto fährt, auf, dass in einem Schuppen ein anderer Wagen der gleichen Marke abgestellt war.
Und da kam er auf die Idee, dass er eigentlich zwei Autoreifen ganz gut brauchen könne. Gelegenheit macht Diebe, könnte man dazu sagen.


"Völliger Quatsch"

Mit Werkzeug, das er vor Ort gefunden haben will, montierte er die Reifen ab und wuchtete sie in den Kofferraum seines Fahrzeuges. Dabei, so erläuterte Jugendrichter Martin Kober die näheren Tatumstände, waren die abmontierten Reifen schon ziemlich abgefahren. "Was haben Sie sich bloß dabei gedacht? Das war doch völliger Quatsch", sagte der Gerichtsvorsitzende zu dem Angeklagten.

Noch unverständlicher wird die Tat, wenn man weiß, dass der Angeklagte gar nicht so schlecht verdient. Ein paar gute Reifen hätte sich der junge Mann also ohne weiteres leisten können.
Zudem hat er bereits vier Einträge im Bundeszentralregister. Alles kleinkriminelle Sachen wie Nötigung oder Hausfriedensbruch, aber "Kleinvieh macht auch Mist", meinte Kober.
Gerade die Staatsanwaltschaft schaut mit Argusaugen auf bestehende Vorstrafen, die sich in aller Regel strafverschärfend auswirken.
Der Jugendgerichtshelfer beleuchtete die Entwicklung des Heranwachsenden und äußerte die Hoffnung, dass der junge Angeklagte inzwischen erwachsener und reifer geworden sei. Er habe einen unbefristeten Job und wolle mit seiner festen Freundin, mit der er sich verlobt habe, bald in eine gemeinsame Wohnung ziehen, informierte der Pädagoge. Seine Anregung, das mildere Jugendstrafrecht anzuwenden, wurde von Seiten der Staatsanwaltschaft ohne Zögern aufgegriffen.


Rechtskräftig

In ihrem Plädoyer beantragte die Staatsanwältin für den Diebstahl in Tateinheit mit Hausfriedensbruch 750 Euro Geldbuße. Den Betrag muss der Verurteilte bis 15. Januar 2016 an den Jugendhilfefonds Haßberge überweisen. Da er sich mit dem Richterspruch zufrieden zeigte, wurde das Urteil im Namen des Volkes unverzüglich rechtskräftig.