Eine dreiköpfige Jugendclique stand wegen diverser Raubzüge in Haßfurt vor dem Schöffengericht. Zwei der Jugendlichen kamen mit Arrest und Bewährungsstrafe davon.
Bei den Einbrüchen und Diebstählen handelte es sich um völlig "hirnlose Taten", konstatierte Jugendrichter Martin Kober kopfschüttelnd. Wiederholt gingen die drei Rabauken (17, 18 und 23 Jahre alt) in einem Ort im Maintal auf nächtlichen Raubzug, wobei sie nichts Stehlenswertes klauten, dafür aber hohen Sachschaden verursachten.
Strafen haben es in sich
Wegen diverser Diebstähle, Sachbeschädigungen und Hausfriedensbrüche darf der Jüngste nun während eines einwöchigen Dauerarrestes über den angerichteten "Blödsinn" (Richter Kober) nachdenken. Sein 18-jähriger Kumpel kam mit einer achtmonatigen Bewährungsstrafe davon, verbunden mit einer Arbeitsauflage von 60 Stunden.
Am härtesten traf es den Ältesten des Trios: Er muss fünf Monate im Knast absitzen.
"Basislager" für die nächtlichen Beutezüge war ein illegaler Partyraum in einer Gebäuderuine. Dort hatten sich etliche Jugendliche und junge Erwachsene ohne jede Erlaubnis einen Raum ausgesucht, den sie mit alten Sofas ausstatteten. Hier trafen sie sich zu nächtlicher Stunde, um Musik zu hören und ordentlich zu bechern. Nachdem sie sich genügend Mut angetrunken hatten, gingen sie auf ihre Streifzüge.
Staatsanwalt Ralf Hofmann verlas die Tatvorwürfe: Im Februar 2015 stiegen sie in ein alleinstehendes, abgeschlossenes Gartenhaus ein, indem sie zwei Bretter herausrissen. Sie ließen dort eine Überwachungskamera, Receiver, Digitalrecorder und Monitor mitgehen. Der Sachschaden liegt bei etwa 250 Euro.
In den Bauhof eingebrochen
Einen Monat später nahmen sie einen gemeindlichen Bauhof ins Visier. Mit einem Hackbeil schlugen sie den dortigen Container auf und nahmen eine Stereoanlage mit, die aber - wie sich herausstellte - defekt war. Der Schaden hier beläuft sich auf mehr als 4000 Euro.
Ebenfalls im März schnappten sie sich eine Flex, um den an einer Gebäudewand montierten Zigarettenautomat aufzubrechen. Sie erbeuteten weder Zigaretten noch Geld, aber richteten Schaden von rund 500 Euro an. Kurz darauf schnappten sie sich aus einem umzäunten Areal 20 leere Getränkekisten eines Lebensmittelmarktes, um sie tags darauf gegen Pfandzahlung zurückzugeben.
Alle drei Angeklagten sind keine unbeschriebenen Blätter. Wiederholt standen sie vor allem wegen Diebereien und Sachbeschädigungen vor dem Kadi.
Der 23-Jährige musste 2014 sogar eine zweimonatige Freiheitsstrafe absitzen. Staatsanwalt Hofmann kreidete den Halbstarken an, dass die Straftaten nicht spontan im Sinne eines Gelegenheitsdiebstahls ausgeführt wurden, sondern "gezielt und geplant". Diese "erhebliche kriminelle Energie" müsse hart sanktioniert werden, unterstrich der Vertreter der Anklage.
"Sinnloser Blödsinn"
Vor allem der Älteste, für den aufgrund seiner Volljährigkeit das schärfere Erwachsenenstrafrecht anzuwenden war, hatte - bedingt durch sieben Vorstrafen - schlechte Karten.
Hofmann forderte, ihn für ein Jahr und einen Monat wegzusperren. Das Schöffengericht reduzierte zwar diese Forderung, aber auch fünf Monate Knast sind eine lange Zeit für, wie sich Kober ausdrückte, "sinnlosen Blödsinn."