Zwei minderjährige Mädchen entlasten Angeklagten: "Joint war schon da"

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Der Mann neben Rechtsanwalt Peter Christ geriet nach dem Urteilsspruch beinahe ins Tänzeln. Er hatte Grund dazu, denn es war ein Freispruch. Nur 35 Minuten währte am Mittwoch eine Schöffengerichtssitz...

Der Mann neben Rechtsanwalt Peter Christ geriet nach dem Urteilsspruch beinahe ins Tänzeln. Er hatte Grund dazu, denn es war ein Freispruch. Nur 35 Minuten währte am Mittwoch eine Schöffengerichtssitzung am Amtsgericht, die einige Wendungen vorhielt.

In Handschellen vorgeführt

In Handschellen nahm der 40-jährige Lichtenfelser neben seinem Anwalt Platz. Er war aus der Justizvollzugsanstalt zu seinem eigenen Verfahren vorgeführt worden. Am 8. März soll er gegen 19.30 Uhr am Lichtenfelser Bahnhof nicht nur einen Joint bei sich gehabt, sondern diesen zudem noch zwei längst nicht 18-jährigen Mädchen zum Rauchen überlassen haben. So sah es Staatsanwalt Philip Pasch.

Bald nach Prozesseröffnung wurde der Bitte des Angeklagten entsprochen, ihm doch die Handschellen zu lösen, zumal ja noch zwei Polizeibeamte im Raum waren. Doch ob das Verfahren wirklich stattfinden würde, war nicht ganz klar. Die beiden Mädchen, so Amtsgerichtsdirektor und Richter Matthias Huber, hätten durch ihre Eltern mitteilen lassen, dass sie nicht kommen wollen. Sie kamen dann aber doch und entlasteten den Angeklagten: Es sei ihr Joint gewesen.

Eine unbequeme Frage

Das aber warf neue Fragen auf: "Wo kam denn der Joint her?", wollte Huber von der noch 13-Jährigen wissen. Eine unbequeme Frage, die vorherzusehen war und erklärte, weshalb die Mädchen erst nicht zur Verhandlung kommen wollten. Die Erinnerungen an den Vorgang kamen der Zeugin aber nicht flüssig über die Lippen. "Der war schon da", sagte sie einmal über den Joint, und als sie von Huber gefragt wurde, wer den Joint denn mitgebracht habe, stellte sie eine Gegenfrage: "Ist das wichtig?"

Huber ging nicht darauf ein und rief die ein Jahr ältere Freundin des Mädchens in den Zeugenstand. Sie gab zu, dass der Joint von ihnen selbst gestammt habe, und damit hatte es sein Bewenden.

Auch soll die Begegnung zwischen den beiden Mädchen und dem 40-Jährigen eine eher zufällige gewesen sein. "Die beiden Mädchen habe ich nicht gekannt", sagte der Angeklagte, der auch erklärte, ihr Alter nicht gekannt zu haben.

"Zu Mädchen geführt worden"

Wen er aber kannte, war ein junger Mann, dem er am Bahnhof begegnet sei und der ihn ansprach: "Wollen wir einen Joint rauchen?" Die Antwort des 40-Jährigen: "Na klar!" So sei er zu den Mädchen geführt worden.

Zu den Vergehen, deretwegen der Angeklagte derzeit einsitzt, dürften auch Drogendelikte gehören. Von 18 Voreinträgen war die Rede, und Verhandlungen wegen Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz hatte er am Amtsgericht schon häufiger, nie mit Freispruch endend.

Humorige Kommentare

Als Staatsanwalt Pasch für Freispruch plädierte, ging ein Lächeln über das Gesicht des Angeklagten. Wenig später kam es zur Urteilsverkündung, die gleichfalls auf Freispruch lautete. "Es dürfte mein erster Freispruch sein - Respekt!" und "Mein erster Freispruch - wow!" - so lauteten die humorigen Kommentare des dann wieder in die Justizvollzugsanstalt zurückkehrenden Mannes. MH