Gute Nachrichten hatte die Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Untersteinach sowie des Zweckverbandes der Abwasserbeseitigung der Schorgasttalgemeinden, Bürgermeisterin Doris Leithner-Bisani aus L...
Gute Nachrichten hatte die Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Untersteinach sowie des Zweckverbandes der Abwasserbeseitigung der Schorgasttalgemeinden, Bürgermeisterin Doris Leithner-Bisani aus Ludwigschorgast, bei der Sitzung in Untersteinach parat. Danach ist ein jahrelanger Rechtsstreit beendet worden.
"In den vergangenen Jahren haben wir wiederholt und intensiv über den Fortgang der Beweissicherungsverfahren diskutiert und entsprechende Beschlüsse gefasst. Es war jetzt der ausdrückliche Wille des Zweckverbandes, die Verfahren zu beenden", sagte die Vorsitzende.
Und weiter: "Drei Sachverständige haben nicht die für uns entscheidenden Ergebnisse herausgearbeitet. Und gerade der letzte setzte extrem kostenintensive Verfahren ein, mit Ergebnissen, deren Aussagekraft sehr zu wünschen übrig ließen. Wir hatten keinen Einfluss darauf, da der vom Gericht bestellte Sachverständige allein die Entscheidungen traf. Wollte man das Verfahren fortsetzen, müssten wir mit erneut massiven Kosten rechnen, die in keinem Verhältnis zu dem Ergebnis stehen würden. Die Einschätzung des Prozessrisikos, das heißt, der völlig ungewisse Ausgang eines Gerichtsverfahrens, hat uns dazu bewegt, intensiv Vergleichsverhandlungen zu führen. Auch diese haben sich lange hingezogen, aber wir sind zu einem Ergebnis gelangt, das ich nun für die Öffentlichkeit bekanntgebe: Wir haben unsere Ziele, die wir uns für die Vergleichsverhandlungen gesteckt haben, erreicht."
An einem Strang ziehen!
Während nach ihren Angaben im ersten Verfahren eine Entschädigung in Höhe von 140 000 Euro an den Abwasserzweckverband fließt sowie die Prozesskosten zwischen den Beteiligten je zur Hälfte aufgeteilt werden, erhielt der Abwasserverband im sogenannten Schächteverfahren neben einem neuen Schacht im Wert von rund 25 000 Euro eine finanzielle Entschädigung in Höhe von 90 000 Euro. Hier habe der Abwasserzweckverband ein Drittel der Verfahrenskosten zu tragen. Da der Zweckverband die Verfahrenskosten nahezu vollständig verauslagt habe, fließen laut Doris Leithner-Bisani entsprechende Prozessbeteiligungen der Gegenseite in die Kassen des Zweckverbands zurück. "Ich freue mich, dass wir nun nach vorne blicken können und dass alle beteiligten Zweckverbandsmitglieder die Aufgaben der Optimierung anpacken sowie an einem Strang ziehen."