Klaus Angerstein Coburg — Sabine Kastner, Steuerberaterin aus Coburg und Vorstandsmitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg, weiß, wie sich zusätzlich Steuern sparen lassen. Zehn Tipps: 1. Werbungsk...
Klaus Angerstein Coburg — Sabine Kastner, Steuerberaterin aus Coburg und Vorstandsmitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg, weiß, wie sich zusätzlich Steuern sparen lassen. Zehn Tipps: 1. Werbungskosten Wer über 1600 Euro Werbungskosten im Jahr nachweisen kann, sollte Lohnsteuerermäßigung beantragen. Was dazu führt, dass die monatliche Lohnsteuer geringer ausfällt. 2. Belege aufheben Wer Ausgaben absetzen und damit Steuern sparen will, ist in der Nachweispflicht und sollte deshalb Belege, Rechnungen und Leistungsnachweise unbedingt aufheben. 3. Steuerklasse Die richtige Steuerklasse wählen. Normalerweise teilt das Finanzamt die Steuerklasse zu. Bei Ehepaaren kommt es jedoch zum Beispiel darauf an, wieviel jeder verdient. Die automatische Steuerklassenkombi IV/IV ist nicht immer vorteilhaft. Vor allen Dingen dann, wenn ein Partner mehr verdient. Da ist die Kombi III/V oft vorteilhafter, weil's so weniger Lohnsteuerabzüge gibt. Ausnahmen können sich bei Nachwuchsplanung oder drohender Arbeitslosigkeit ergeben. 4. Ausgaben vorverlegen Wenn im nächsten Jahr deutlich niedrigere Einkünfte zu erwarten sind, sollten Ausgaben nach Möglichkeiten vorgezogen und damit noch im alten Jahr getätigt werden, weil sich das steuermindernd auswirkt. So können beispielsweise Vorauszahlungen für die private Krankenversicherung oder geplante Fortbildungskurse vorgenommen werden. 5. Grundfreibetrag Liegt das Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag, wird keine Einkommensteuer fällig. Durch eine Nichtveranlagungsbescheinigung kann man sich drei Jahre von der Abgeltungssteuer befreien lassen. 6. Zweite Wohnung Wer wegen seiner Arbeit eine zweite Wohnung benötigt, kann die entstehenden Kosten auch als doppelte Haushaltsführung von der Steuer absetzen. So können zum Beispiel die Mietkosten für die Zweitwohnung bis zu einer Höhe von 1000 Euro monatlich geltend gemacht werden. 7. Dienstleistungen Steuern sparen auch haushaltsnahe Dienstleistungen, etwa eine Putzkraft oder Hilfe bei der Gartenarbeit. 20 Prozent der Kosten können direkt von der Steuerlast abgezogen werden. Auch Handwerkerkosten sind bis zu einem Betrag von 1200 Euro absetzbar. Das heißt Handwerkerkosten bis zu einer Höhe von 6000 Euro können geltend gemacht werden. 8. Kosten für Gesundheit Kosten für die Gesundheit, die die Krankenkasse nicht übernimmt, können ebenfalls steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Dazu zählen z.B. Zahnersatzleistungen, Medikamente oder eine Brille. In welchem Umfang sich die außergewöhnlichen Belastungen steuerlich auswirken, ist von der Höhe der Jahreseinkünfte abhängig. 9. Spenden Spenden und gewisse Beiträge für eine wohltätige Organisation können auch abgesetzt werden. Die Organisation muss aber gemeinnützig, wissenschaftlich, mildtätig, steuerbegünstigt oder kirchlich sein. 10. Unterhalt Unterhaltsleistungen an Personen ohne Kindergeldanspruch können ebenfalls steuermindernd geltend gemacht werden, wenn der Bedürftige nicht mehr als 9408 Euro Jahreseinkünfte hat und sein Vermögen geringer als 15500 Euro ist.