Klaus Ehrsam ist einer von vielen Bauern, die keinen Weg sehen, auf ihrem Betrieb die Bestimmungen der neuen Verordnung zur Ausbringung von Gülle zu erfüllen. Ein Ausnahmeantrag wurde abgelehnt. Vor Ort war niemand.
Klaus Ehrsam zirkelt sein Gespann mit Fingerspitzengefühl ganz langsam durch die Einfahrt. Das Güllefass kommt gerade so hindurch. Fünf Zentimeter Luft bleibt auf beiden Seiten. Dann steigt er herunter vom Schlepper. "Mehr geht nicht, mit einem größeren Fahrzeug komme ich da nicht durch", sagt er. Geht es nach dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, soll er das aber. Denn es gibt eine neue Verordnung zum Ausbringen von Gülle.
"Seit diesem Jahr darf flüssiger organischer Dünger nur noch streifenförmig auf den Boden bei bestelltem Ackerland ausgebracht werden", sagt Hans Rebelein, der Geschäftsführer beim Bayerischen Bauernverband in Coburg. Für Grünland und unbestellte Felder gelte das ab 2025 dann ebenfalls.
Die baulichen Gegebenheiten am Hof der Ehrsams lassen es schlicht nicht zu, dass mit einem Fahrzeug zur Güllegrube gefahren wird, das den flüssigen Dünger über Schläuche in Streifen direkt auf den Boden ausbringt. Selbst die kleinsten dieser Fahrzeuge sind so groß, dass sie nicht durch die Zufahrt kämen. Schon das Güllefass, das Klaus Ehrsam jetzt benutzt, ist eine Sonderanfertigung mit verschmälerter Achse. Sonst wäre auch dieses Fass schon nicht durch die Zufahrt gekommen. Würden Tankfahrzeuge das schaffen, dürften sie die Betondecke der Grube nicht befahren, weil sie zu schwer wären.
Genau für solche Fälle wurde die Möglichkeit geschaffen, einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung zu stellen, damit weiter die Gülle mit dem Breitverteiler ausgebracht werden darf. Diesen Antrag stellte Klaus Ehrsam. Begründete ihn mit der räumlichen Situation auf seinem Hof und erhielt Bescheid, dass der Antrag abgelehnt werden müsse. Er dürfe ihn aber zurückziehen, so dass ihm ein gebührenpflichtiger Ablehnungsbescheid erspart bleibt.
Der Vermerk, dass sein Antrag umfassend geprüft worden sei, ärgert Klaus Ehrsam. "Es war ja nie jemand hier auf dem Hof, um sich das anzuschauen", sagt er. Eine Prüfung sieht für ihn anders aus. Für Hans Rebelein auch. Er sagt: "In Oberfranken sind etwa 140 solcher Anträge gestellt worden. Nach unserem Kenntnisstand wurden fast alle abgelehnt."
Das Angebot, den Antrag zurückzuziehen, damit eine gebührenpflichtige Ablehnung erspart bleibt, sieht für Wolfgang Schultheiß, stellvertretender Kreisobmann des BBV danach aus, als wolle das Landwirtschaftsministerium seine Statistik schönen, in die ja die zurückgenommenen Anträge nicht einfließen. So sehe alles danach aus, als ob die Bauern keine Probleme mit der Umsetzung der Vorgaben hätten.
Die haben sie aber sowieso. Gleich, ob es um Gülle oder Handelsdünger geht. Beide Düngerarten werden durch die neue Düngeverordnung geregelt, die der Bundestag in diesen Tagen zu einem vorgezogenen Termin verabschieden will.