Weisendorf wächst im Zentrum und in seinen Ortsteilen

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Mehrere Bauvorhaben bekamen in der jüngsten Sitzung des Weisendorfer Bauausschusses ohne größere Diskussionen grünes Licht. So werden im Baugebiet "Schlossberg" gleich 16 Doppelhaushälften mit Satteld...

Mehrere Bauvorhaben bekamen in der jüngsten Sitzung des Weisendorfer Bauausschusses ohne größere Diskussionen grünes Licht.

So werden im Baugebiet "Schlossberg" gleich 16 Doppelhaushälften mit Satteldach errichtet, die alle im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden konnten. Ein Grundstück "Am Anger" soll mit einem Einfamilienhaus mit zwei Einliegerwohnungen sowie einer Doppelgarage neu bebaut werden. Befreiungen vom Bebauungsplan werden für eine versetzte Firstausrichtung für das vorgeschriebene Walmdach, die Dachneigung von 20 Grad (anstelle 40 Grad), zwei Vollgeschosse (anstelle von einem), eine geringe Baugrenzenüberschreitung im Nordwesten und für die Verschiebung des Garagenstandortes nach Norden benötigt. Alle Nachbarn haben den Bauantrag unterschrieben. Das Baugrundstück liegt im städtebaulichen Sanierungsgebiet "Ortsmitte Weisendorf". Bedenken gegen die vorgesehene Neubebauung werden vom Sanierungsplaner nicht erhoben. Die Wiedernutzung des Grundstückes zu Wohnzwecken wird von ihm begrüßt.

Ein Brunnen wird gebohrt

Am Ortsrand von Kairlindach wird ein Jungviehstall mit Mistlager und Jauchegrube für insgesamt 68 Tiere (zwischen sieben und 27 Monate, aufgeteilt in fünf getrennte Stallbereiche nach Alter der Jungtiere) errichtet. Der geschlossene Stall hat eine Grundfläche von 36 x 10 Metern, wobei der gesamte überdachte Bereich eine Grundfläche von 36 x 14 Metern hat.

Im gültigen Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt und per Planzeichen ist ein zukünftiger Aussiedlerhof vorgesehen. Auf dem Grundstück befinden sich im Norden bereits eine große und eine kleine landwirtschaftliche Halle (für Maschinen und Geräte sowie Heu- und Strohlagerung). Die Wasserversorgung soll über einen neu gebohrten Brunnen sichergestellt werden. Das Dachflächenwasser wird breitflächig auf dem Grundstück Flur-Nr. 214 zur Versickerung abgeleitet. Stefan Groß (FW) durfte als Antragsteller nicht an der Beratung und am Beschluss mitwirken.

Im Ortsteil Neuenbürg ist der Neubau eines Zweifamilienhauses mit vier Carportstellplätzen geplant. Der Bau- und Umweltausschuss hat sich bereits im Januar mit dem Antrag auf Vorbescheid über die Bebauung des Grundstückes befasst und dazu die gemeindliche Einvernahme mit den nötigen Befreiungen zur Ortsabrundungssatzung erteilt. Dazu hat das Landratsamt Erlangen-Höchstadt im März die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit festgestellt. Jetzt wurde für die mittlere Teilfläche ein Bauantrag eingereicht. Nach der Ortsabrundungssatzung "Neuenbürg-Dannberger Weg" aus dem Jahr 1996 sind für die Flur-Nr. 963 Grundstücksteilungen mit Baurecht für drei Baugrundstücke vorgesehen. Für jedes geplante Grundstück besteht ein separater Wasserhausanschluss und Hausanschluss für Schmutz- und Oberflächenwasser.

Zu dem Bauantrag wurden Abweichungen von der Ortsabrundungssatzung erläutert. Der Bauantrag wurde als Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses mit zwei Wohneinheiten eingereicht. Das Grundstück wird nicht in zwei Flurstücke aufgeteilt. Insoweit werden baurechtlich keine zwei Doppelhaushälften errichtet.

Nachbarn sind einverstanden

Zu dem vorliegenden Bauantrag wurde von den Festsetzungen der Ortsabrundungssatzung den beantragten Abweichungen zugestimmt: aufgezeigte Bauform mit Dachneigung von 30 Grad (anstelle 42 bis 48 Grad) sowie Vordach mit 15 Grad, Außenwandhöhe des Obergeschosses von 1,75 Meter und Dacheindeckung mit roten Betondachsteinen anstelle roten Dachziegeln. Die Zahl der Vollgeschosse mit zwei als Höchstgrenze wird eingehalten. Alle Nachbarn haben den Plan unterschrieben. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt und den Befreiungen (Abweichungen) zur Ortsabrundungssatzung wurde zugestimmt.