Weisendorf baut kräftig

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Das Gremium stimmte allen Anträgen und Voranfragen zu.

Sieben Bauanträge und Bauvoranfragen legte Bürgermeister Heinrich Süß (UWG) den neun Mitgliedern des Bau- und Umweltausschusses vor, und für alle wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Keine Diskussion gab es zum Ausbau eines Dachgeschosses mit Einbau einer Wohnung in einem bestehenden Zwei-Familienhaus am Dannberger Weg im Ortsteil Neuenbürg. Auf das bestehende Wohnhaus wird im Dachgeschoss eine zusätzliche Wohnung eingebaut. Auf das Dach werden keine Gauben aufgebracht, sondern vier Dachflächenfenster, und es entsteht ein Drei-Familienhaus.

Spitzboden als Wohnraum

Die Errichtung einer Rechteckgaube am Bruckäcker in Weisendorf soll dagegen zur Nutzung des Spitzbodens als Wohnraum eine Schleppgaube mit Flachdach errichtet werden. Alle Nachbarn haben den Plan unterzeichnet. Den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu der Dachgestaltung wurde zugestimmt. Für die Gestaltung der Dachgaube wurde eine Abweichung von der Dachgaubensatzung erteilt.

Dem Gremium lag auch ein Antrag auf Vorbescheid über Neubau von zwei barrierefreien Mehrfamilienhäusern mit jeweils sieben Wohneinheiten in Nähe der Vorstadtstraße vor. Mit einer neuen Planung sollen nun zwei barrierefreie Wohngebäude mit jeweils sieben Wohneinheiten errichtet werden. Die erst kürzlich erfolgten Grundstücksteilungen werden rückgängig gemacht. Für die Wohnanlage soll soweit möglich nur ein Flurgrundstück gebildet werden. Das dritte Vollgeschoss hält die Dachform und Dachneigung des Bebauungsplanes ein. Insgesamt wurden 24 Stellplätze berechnet und aufgezeigt. Zu dem Antrag auf Vorbescheid wurde mit einem Schreiben um Beantwortung über folgende Fragen zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gebeten. So zur Überschreitung von Baugrenzen und zum Dachgeschoss als Vollgeschoss.

Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind folgende Befreiungen zu erteilen: Überschreitung der festgelegten Baugrenzen, Dachform teils als Flachdach und teils mit einem Staffelgeschoss mit Satteldach, weiteres Vollgeschoss für Staffelgeschoss mit Satteldach, Geräteschuppen (für Fahrräder und Müllgefäße) außerhalb der Baugrenze und teilweise mit Überbauung des Schutzstreifens der Kanaltrasse.

Die Nachbarn sollen vorerst nicht beteiligt werden. Für das Vorhaben sind zwei zusätzliche Wasserhausanschlüsse herzustellen. Zusätzliche Kanalanschlüsse sind relativ einfach herzustellen, da die Kanalhauptleitung im Grundstück verläuft. Die Erschließung müsste mit dem Markt Weisendorf vertraglich geregelt werden.

Im Rahmen des weiteren Genehmigungsverfahrens soll geprüft werden, wie nahe die Gebäude, insbesondere die Stellplätze an den Langweihergraben gebaut werden können. Nach der Baugrenze im gültigen Bebauungsplan und der bestehenden Bebauung beträgt der Abstand nur zwei bis drei Meter.