von unserem Mitarbeiter Manfred Wagner Haßfurt — Ein 25-jähriger Mann aus Thüringen, der seit kurzem im Fränkischen lebt, legte gegen einen an ihn gerichteten Strafbefehl des Staa...
von unserem Mitarbeiter
Manfred Wagner
Haßfurt — Ein 25-jähriger Mann aus Thüringen, der seit kurzem im Fränkischen lebt, legte gegen einen an ihn gerichteten Strafbefehl des Staatsanwalts wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis Einspruch ein. Wie sein Anwalt Manfred Schneider erläuterte, richtete sich der Widerspruch nicht gegen die angeklagte Tat als solche, sondern gegen das ausgesprochene Strafmaß. 75 Tagessätze á 30 Euro, also 2250 Euro, sollte er laut Strafbefehl zahlen, zusätzlich für zwei Monate seinen Führerschein abgeben. Dadurch wäre bei dem Angeklagten die Ausbildung als Berufskraftfahrer gefährdet gewesen. Als Vertreter der Anklage hatte Ilker Özalp ein Einsehen und war bei einem Prozess am Amtsgericht in Haßfurt mit der Halbierung der Führerscheinsperre einverstanden.
Zu der Verhandlung war es gekommen, eben weil der 25-Jährige Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hatte.
Der 25. April dieses Jahres war für den jungen Mann wirklich kein Glückstag. An diesem Tag fuhr ihn seine damalige Vermieterin von seiner Wohnung im Landkreis Haßberge zur Polizeidienststelle nach Haßfurt, wo er seinen eingezogenen Führerschein in Empfang nahm. Die Beamten schärften ihm ein, dass er sich erst am darauf folgenden Tag wieder hinters Steuer setzen dürfe. Auf der Rückfahrt kam es dann - aus welchen Gründen auch immer - zu einem heftigen Streit zwischen der Vermieterin und ihrem Mieter.
Mir nichts, dir nichts habe sie ihn daraufhin aus der Wohnung geworfen, erinnerte sich der Angeklagte. Er konnte zwar kurzfristig bei einem Freund unterschlüpfen, der zwei Dörfer weiter entfernt wohnte.
Der Freund selber hatte an diesem Tag keine Zeit, stellte ihm aber zwecks Klamottentransport sein Auto zur Verfügung. Und so kam es zu der verbotenen Fahrt, die nur deshalb aufflog, weil die Vermieterin dermaßen schlecht auf den Beschuldigten zu sprechen war, dass sie die Polizei alarmierte.
Der angehende Kraftfahrer erzählte, dass er mit seinem Chef über die Angelegenheit gesprochen habe. Der habe ihm erwidert, dass er ihm bei einem zweimonatigen Fahrverbot kündigen werde. Um seine Ausbildung weiter absolvieren zu können, bat der Verteidiger, vor allem diesen Teil der Strafe zu reduzieren. Ein einmonatiges Fahrverbot könne sein Mandant mit Urlaub und Berufsschulzeiten auffangen, erläuterte er die Problematik vor Gericht.
Bleifuß
Für die Staatsanwaltschaft tat sich Ilker Özalp nicht leicht mit diesem Ansinnen.
Er rieb dem Angeschuldigten vor allem seine bisherigen Verkehrssünden unter die Nase. Unter anderem war er im Straßenverkehr aufgefallen, weil er gerast war und eine rote Ampel ignoriert hatte. Mit ernsten Worten ermahnte er in seinem Plädoyer den Thüringer, "seinen Bleifuß im Zaum zu halten" und sich strikt an alle Verkehrsregeln zu halten.
Der Zurechtgewiesene zeigte sich reumütig und einsichtig. Neben der einmonatigen Fahrabstinenz muss er eine Geldstrafe von 85 Tagessätzen á 15 Euro, also insgesamt 1275 Euro zahlen. Inhaltlich waren alle Prozessbeteiligten mit dem Richterspruch zufrieden, doch formal besteht für die beiden Seiten noch die Möglichkeit, innerhalb einer Woche Berufung gegen das Urteil einzulegen. Es ist daher noch nicht rechtskräftig.