Vereine dürfen in die Schulturnhalle

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Die Schulturnhalle darf auch durch örtliche Vereine genutzt werden. In der Sitzung beschlossen die Räte einstimmig, die Halle für Trainingszwecke freizugeben. Die Zuständigkeit für diesen Erlass liege...

Die Schulturnhalle darf auch durch örtliche Vereine genutzt werden. In der Sitzung beschlossen die Räte einstimmig, die Halle für Trainingszwecke freizugeben. Die Zuständigkeit für diesen Erlass liege bei der Schulverbandsversammlung, so Bürgermeisterin Regina Bruckmann (FW). Zum Schulverband gehört neben Lonnerstadt auch die Gemeinde Vestenbergsgreuth. Bei der Hallennutzung seien die coronabedingten Schutzvorschriften einzuhalten. Es gebe daher ein Schutz- und Hygienekonzept, das auch der Nachbargemeinde vorgelegt werde. See