Verbotene Rollerfahrt: Lappalie führt um ein Haar in den Knast

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Eigentlich ist es eine Lappalie - aber wenn jemand bereits sechs Vorstrafen angesammelt hat, darf er sich auch den kleinsten Fehltritt nicht mehr erlauben. Ohne Fahrerlaubnis Weil ...

Eigentlich ist es eine Lappalie - aber wenn jemand bereits sechs Vorstrafen angesammelt hat, darf er sich auch den kleinsten Fehltritt nicht mehr erlauben.


Ohne Fahrerlaubnis

Weil er ohne Fahrerlaubnis mit seinem Roller zur Arbeit fahren wollte, musste sich ein 18-Jähriger vor dem Jugendgericht verantworten. Nur um ein Haar kam er um schwedische Gardinen herum. Das rechtskräftige Urteil: 500 Euro Geldstrafe an den Jugendhilfefonds Haßberge, zahlbar bis spätestens 15. März.
Das Malheur passierte vor knapp drei Monaten am 24. Oktober vergangenen Jahres. Der im Maintal bei seinen Eltern wohnende Jugendliche absolviert im etwa acht Kilometer entfernten Roßstadt eine Ausbildung als Koch. An diesem Samstag begann seine Arbeitszeit in dem Restaurant um 17 Uhr. Mit leiser Stimme schilderte er dem Hohen Gericht, dass an dem fraglichen Tag sein Vater umzugsbedingt keine Zeit hatte, ihn mit dem Familienauto zu seiner Arbeitsstelle zu fahren. Angeblich hatte ihm damals seine Mutter geraten, ausnahmsweise den Roller des Vaters zu nehmen, um die Ausbildungsstätte zu erreichen. Jedenfalls kam der Bursche auf dem Zweirad nicht weit, denn schon am Ortsausgang seines Heimatdorfes geriet er in eine Polizeikontrolle.


Zahlreiche Einträge

Fatal für einen Lehrling sind vor allem seine zahlreichen Einträge im Bundeszentralregister. Jugendrichter Martin Kober verlas die Vorstrafen: Diebstahl, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln und zweimal unerlaubtes Führen eines Kraftfahrzeuges - ganz schön viel für einen jungen Menschen. Anschließend nahm Jugendgerichtshelfer Franz Heinrich ausführlich zum Werdegang des Jugendlichen Stellung.
Auf seine bisherige kleinkriminelle Karriere eingehend, meinte er, dass der vor Kurzem verhängte einwöchige Dauerarrest Wirkung gezeigt habe. Im Gespräch mit dem Azubi habe er feststellen können, dass der Junge seitdem einen wesentlich nachdenklicheren und reiferen Eindruck vermittle. Den jüngsten Vorfall sah er bedingt durch eine "innerfamiliäre Stresssituation." Deshalb regte der Pädagoge an, auf einen erneuten Arrest zu verzichten und es stattdessen bei einer Geldstrafe zu belassen.
Angesichts der Vorstrafenlatte tat sich Staatsanwalt Ralf Hofmann mit diesem Vorschlag nicht leicht. In seinem Plädoyer warnte er den Angeklagten eindringlich, "wohin die Reise geht", wenn er so weitermache. Er stimmte ausnahmsweise der empfohlenen Geldstrafe von einem Monatslohn zu, machte aber unmissverständlich klar, dass bei der nächsten Verfehlung ein monatelange Aufenthalt im Kittchen angesagt sei.


Gehörige Standpauke

Im Rahmen der Urteilsbegründung hielt der Gerichtsvorsitzende dem Straffälligen ebenfalls eine gehörige Standpauke. Bei sechs Vorstrafen, betonte er nochmals, dürfe man sich absolut nichts mehr zuschulden kommen lassen. "Da ist schon Hopfen und Malz verloren, wenn man durch solch einen Blödsinn riskiert, in den Knast zu wandern" wies er den Jugendlichen zurecht.