Gericht Weil er mit dem Unterhalt für seinen Sohn in fünfstelliger Höhe im Rückstand war, stand ein 54-jähriger Gärtner vor Gericht. Jetzt wurde der Mann, der kein eigenes Einkommen hat, zu einer Geldstrafe verurteilt.
Kulmbach — Weit über 10 000 Euro soll ein 54-jähriger Mann, der mittlerweile im baden-württembergischen Main-Tauber-Kreis lebt, mit Unterhaltungszahlungen für seinen mittlerweile 17 Jahre alten Sohn im Rückstand sein. Wegen Verletzungen der Unterhaltspflicht musste er sich deshalb vor dem Amtsgericht verantworten. Da der gelernte Gärtner über keinerlei Einkommen verfügt und vom Geld seiner jetzigen Partnerin lebt, urteilte das Gericht auf eine relativ niedrige Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen zu jeweils zehn Euro (600 Euro).
Das Unterhaltsrecht setzt sehr hohe Anforderungen, klärte Richterin Sieglinde Tettmann den Angeklagten, der ohne Anwalt erschienen war, auf. Jeder Vater müsse alles nur Erdenkliche unternehmen, um sein Kind ernähren zu können, denn jedes Kind habe Anspruch auf Unterhalt. Genau das habe der Angeklagte aber nicht getan, das wurde in der Verhandlung schnell klar.
Sogar im Wald gelebt
Der Mann gab an, eine Zeit lang sogar obdachlos gewesen zu sein und im Wald gelebt zu haben. Trotzdem habe er noch in seinem erlernten Beruf weitergearbeitet, bis er es körperlich einfach nicht mehr durchgehalten habe und ihn ein Burn-out zum Aufhören gezwungen habe. Heute sei er aufgrund seiner körperlichen und psychischen Probleme gar nicht mehr in der Lage, zu arbeiten.
Ein ärztliches Attest hatte der Angeklagte dafür allerdings nicht. Wie auch? Er besitzt schon seit vielen Jahren keine Krankenversicherung mehr und kann gar nicht zum Arzt gehen. Dazu kommt, dass es sich bei den ausstehenden Unterhaltszahlungen wohl nur um die Spitze des Eisbergs handelt, da nur der Zeitraum von März 2018 bis Januar 2021 angeklagt war. Ganz offensichtlich hatte der Mann aber auch davor keine Zahlungen geleistet.
Seit 2014 kommt kein Geld mehr