Sozialbetrug führt beinah zum Knast

1 Min

Betrug  Ein Paar ließ sich beim widerrechtlichen Hartz-IV-Bezug erwischen und stand nun vor Gericht. Die Polizei kam im Morgengrauen und fand zwei noch warme Bettkuhlen. Richterin Ilona Conver urteilte auf Geldstrafe (für sie) und Bewährungsstrafe (für ihn). Dabei ging es "nur" um 592 Euro.

von unserem Mitarbeiter Manfred Wagner

Haßfurt — Ein vielfach vorbestrafter Arbeiter (37) schrammte wegen unrechtmäßig bezogener Hartz-IV-Leistungen in geringer Höhe um ein Haar am Knast vorbei. Weil er und seine Lebensgefährtin (34) im letzten Jahr aufgrund falscher Angaben 592 Euro vom Haßfurter Job-Center kassierten, saßen sie nun wegen Betrugs auf der Anklagebank des Amtsgerichts Haßfurt. Die Frau kam mit einer Geldstrafe von 900 Euro davon, und er durfte froh sein, mit der neunmonatigen Bewährungsstrafe noch eine letzte Chance erhalten zu haben.
Bei dem Richterspruch handelt es sich um Gesamtstrafen, in die kürzlich ergangene Urteile des Schweinfurter Amtsgerichts einbezogen wurden. Zu dem Sozialbetrug war es im April und Mai 2014 gekommen. Da bezog die Mutter von zwei Kindern (drei und 14 Jahre) Geldleistungen, weil beide schriftlich erklärt hatten, dass sie nicht in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben. Durch einen Datenabgleich mit dem Landratsamt, wo die beiden ebenfalls gemeldet waren, flog der Schwindel auf, und das Amt erstattete Anzeige. Als der Auszug aus dem Bundeszentralregister verlesen wurde, war klar, dass das Duo schon einiges auf dem Kerbholz hat. Bei der Frau finden sich drei Vorstrafen, bei ihm sogar 14. Fünf Mal wurde er einschlägig, also jeweils wegen eines Betrugsdelikts, verurteilt. Zudem saß er schon hinter schwedischen Gardinen, und zur Tatzeit stand er unter laufender Bewährung.


"Ganz dünnes Eis"

Kein Wunder, dass Ilker Özalp als Vertreter der Anklage dem Angeklagten ordentlich die Leviten las. "Sie stehen heute auf ganz dünnem Eis", sagte Özalp in ernstem Ton mit Blick auf den Arbeiter. Wer mit Mitte dreißig bereits eine solche kriminelle Karriere hinter sich habe, dürfe eigentlich nicht mehr mit Nachsicht rechnen.
Das Paar selber zeigte sich in vollem Umfang geständig und kooperativ. Der Beschuldigte hatte seinen aktuellen Arbeitsvertrag mitgebracht, aus dem hervorgeht, dass er seit März in Bamberg als Lagerist und Staplerfahrer arbeitet. Vor kurzem, erfuhr man weiter, wurde er aufgrund guter Leistungen unbefristet übernommen und verdient monatlich rund 2000 Euro brutto. Seine Lebensgefährtin kümmert sich um die minderjährigen Kinder und erwirtschaftet einige zusätzliche Groschen durch Heimarbeit. Aktuell benötigt die Familie keine staatliche Unterstützung mehr.
Diese positive Entwicklung in den Lebensverhältnissen war es letztlich, die den Vertreter der Staatsanwaltschaft etwas milder stimmte. Er sah den Versuch eines "Turn-around" und erklärte, diesen guten Weg nicht blockieren zu wollen. Aber beim nächsten - und sei es noch so kleinen - Vergehen, unterstrich er, "geht es den Bach runter, und Sie müssen weggeräumt werden!", sprach er Klartext.
Pflichtverteidiger Hans-Jochen Schrepfer stimmte der juristischen Bewertung von Özalp ohne Abstriche zu, und die Amtsrichterin Ilona Conver übernahm in ihrem Urteil das geforderte Strafmaß.
Lediglich von einer zusätzlichen Geldauflage sah sie ab, da der Verurteilte auch für sein Kind aus erster Ehe Unterhalt zahlen muss. Der Richterspruch wurde noch im Gerichtssaal rechtskräftig.