Ein eigenwilliges Aussageverhalten wurde am Dienstag im Saal 14 des Amtsgerichts an den Tag gelegt: Da war ein vermeintlicher Täter, der sich in Schweigen hüllte, und ein vermeintliches Opfer, dem Eri...
Ein eigenwilliges Aussageverhalten wurde am Dienstag im Saal 14 des Amtsgerichts an den Tag gelegt: Da war ein vermeintlicher Täter, der sich in Schweigen hüllte, und ein vermeintliches Opfer, dem Erinnerungen fehlten.
Am 14. September des vergangenen Jahres gab es gegen 15 Uhr in Michelau einen Streit. Zwei Männer gerieten in der Küche aneinander, einer stach dabei mit einem Messer in der Hand in Richtung der Brust des anderen, stach ihm in den Oberschenkel und durchschnitt ihm die Sehne eines Fingers. Auch auf der Augenbraue des betroffenen Mittzwanzigers fand sich eine kleine Wunde vor, und überhaupt verlor er Blut in der Wohnung, die er sich damals mit dem 23-jährigen Angeklagten teilte. Zur Meldung kam das alles, als das Opfer im Lichtenfelser Klinikum versorgt wurde und davon berichtete, dass ihm sein Peiniger nach Verlassen der Wohnung noch einen Stein hinterhergeworfen habe.
Vor Richter Alexander Zenefels und Staatsanwalt Daniel Killinger zeigte der von Verteidiger Jan Hofer vertretene Mann wenig Belastungseifer. Mehr noch: Er legte eine gewisse Laxheit an den Tag. "Nehmen Sie mal die Hände aus der Tasche", ermahnte ihn Richter Zenefels.
Woran sich das Opfer erinnern konnte oder mochte, war der Auslöser für all seine Verwundungen: "Ich habe ihn nur um ein Messer gebeten, der aber hat gesagt, ich dürfe ihn nicht ansprechen." Wie sich durch einen Bluttest herausstellen sollte, standen beide Männer damals unter Einfluss von THC, hatten also Haschisch geraucht.
Bei der Frage nach Details, kamen Zenefels und Killinger nicht weit. Zeitweise sollte der Befragte gar unsicher bei der Frage sein, ob gegen ihn ein Messer eingesetzt worden war. "Sie haben hier Schnittverletzungen, Sie haben Stichverletzungen am Oberschenkel - und dann wissen Sie nicht, ob ein Messer im Spiel war?", fragte ein sich verärgert zeigender Richter den Mittzwanziger, während der Angeklagte seinen Kopf zeitweise zwischen den Armen auf dem Tisch vor ihm zum Liegen brachte.
"Haben Sie sich über das Verfahren abgesprochen?", lautete die richterliche Frage an den einstmals verwundeten Mann.
"Ich habe gesagt, was ich weiß", sagte dieser, und Zenefels konterte, dass er sich da nicht so sicher sei. Auf die richterliche Nachfrage, wessen Blut das sei, das in der Wohnung gefunden wurde, kam von dem Opfer auch nur, dass er das nicht wisse.