Es ist eine Binsenweisheit: Wer Tiere hält, trägt eine große Verantwortung. Umso mehr, wenn es sich - wie im vorliegenden Fall - um eine Schafherde mit Hund...
Es ist eine Binsenweisheit: Wer Tiere hält, trägt eine große Verantwortung. Umso mehr, wenn es sich - wie im vorliegenden Fall - um eine Schafherde mit Hunderten von Tieren handelt. Diese Fürsorgepflicht hat ein Schäfer aus dem Landkreis Haßberge sträflichst verletzt. Weil er ein umfassendes Geständnis ablegte, kam der einschlägig vorbestrafte Angeklagte bei seinem Prozess am Amtsgericht in Haßfurt wegen Tierquälerei in 17 Fällen mit einer neunmonatigen Bewährungsstrafe davon, verbunden allerdings mit einem fünfjährigen Berufsverbot und der Auflage, bis Ende Mai seine gesamte Schafherde zu verkaufen.
Schrecklich
Was Staatsanwalt Stephan Jäger in seiner Anklageschrift vorlas, hörte sich grausam an. Demnach umfasste die gesamte Herde des Angeklagten Ende 2013 über 620 Tiere.
Davon verendeten im Zeitraum zwischen Oktober 2013 und Juli 2014 allein 363 Tiere, weil sich der Beschuldigte nicht ausreichend um eine tierärztliche Versorgung und Behandlung der Vierbeiner gekümmert hatte.
Vom Veterinäramt genau unter die Lupe genommen, wurde sodann die kurze Zeitspanne zwischen dem 29. Juli 2014 und dem 7. August 2014. In diesen gerade mal zehn Tagen krepierten weitere 17 Schafe. Als man deren Kadaver sezierte, zeigte sich ein scheußliches Bild. Die Weidetiere litten unter hochgradigem Parasitenbefall mit Band- und Peitschenwürmern. Zusätzliche Lungenödeme, schlimme Entzündungen sowie Abszesse an der Leber führten zum qualvollen Tod. Teilweise waren die Tiere regelrecht verhungert.
Nachdem der Schafhalter bereits 2012 und nochmals 2014 wegen Tierquälerei vom Haßfurter Amtsgericht schuldig gesprochen worden war und bei der neuerlichen Tat unter laufender Bewährung stand, wollte der Vertreter der Anklage dem Schäfer am liebsten ein nochmalige Bewährungschance versagen. Erst nach einem vertraulichen Rechtsgespräch unter Beteiligung von Strafrichterin Ilona Conver und Verteidiger Willy Marquardt lenkte der Staatsanwalt unter der Bedingung ein, dass ein umfassendes Geständnis des Angeklagten folgt. Nachdem sich der Schäfer darauf einließ, konnten die Juristen auf eine aufwändige Beweisaufnahme mit etlichen Zeugenaussagen verzichten.
In seinem Plädoyer bezeichnete der Ankläger den Schafhalter als keinen "normalen" Kriminellen, sondern als jemanden, der massive Fehler in der Tierhaltung begangen habe.
Die 17 dokumentierten Fälle seien sicherlich nur die "Spitze des Eisbergs" gewesen, betonte er. Er forderte eine einjährige Bewährungsstrafe und ein lebenslanges Berufsverbot.
Der Rechtsanwalt Willy Marquardt hielt sechs Monate und ein vierjähriges Nutztier-Haltungsverbot für ausreichend.
Der Richterspruch lag in der Mitte dieser beiden Anträge. In ihrer Urteilsbegründung erkannte die Vorsitzende an, dass für Landwirte oder gewerbliche Tierhalter die Nutztiere keine "Hätschelwesen" seien und niemand erwarte, dass für Schlachttiere Kuschelkörbchen bereitgehalten werden. Aber die Vorschriften des Tierschutzgesetzes, machte sie unmissverständlich klar, gälten für jeden.
Rechtsmittelverzicht?
Die Prozessbeteiligten signalisierten, auf etwaige Rechtsmittel zu verzichten. Damit dürfte das Urteil des Amtsgericht in Haßfurt Rechtskraft erlangen.
Dieses Urteil ist eine absolute Frechheit und mit Verstand nicht zu erklären. Ein mehrfach zur Bewährung verurteilter Tierquäler bekommt WIEDER Bewährung. Dies unter dem Umstand, daß er seine letzte Tat auch unter Bewährung verübte. Die Prozessbeteiligten unterhielten sich kurz und das Ergebnis bedeutete "Freispruch". Klingt fast so als würden gute "Kumpel" sich beim Frühschoppen darauf einigen, wer das nächste Bier bezahlt. Der Tierquäler gibt es zu, weil die Beweislast sowieso erdrückend war. Danach geht er heim und lacht.
Der Grund war unter anderem, daß somit Prozesskosten gespart würden.
Ob ein Gartenzwerg rote oder grüne Kapuzen tragen soll, das ist dann aber eine mehrtägige Verhandlung wert. Das Leiden der Tiere war anscheinend. unwichtig. Dieser Tierquäler wird es wieder tun, daß hat er ja bewiesen. Dann war aber keiner schuld, oder?
Wo gibt es denn sowas, daß jemand mit der gleichen Sache unter Bewährung straffällig wird und dann nochmal Bewährung bekommt. Wie oft darf er denn noch den Tieren Leid und unsägliche Qualen zufügen?
Hier hat leider eine Richterin "Recht" gesprochen, die anscheinend für die Tiere blind ist.
Urteile werden "Im Namen des Volkes" gefällt. Könnte mir mal jemand dieses Urteil erklären, ich verstehe es nämlich nicht.
Auch weise ich hiermit darauf hin, daß mein Name, das Leid der gequälten Tiere und die Würde aller Tiere mit diesem Urteil nicht beschmutzt werden dürfen.
Die Aussage der Richterin: "Nutztiere sind keine Hätschelwesen", zeigt doch schon die Einstellung.
Das Tier ist Ware. Wieso sollen, und hier stört schon der Begriff Nutztier, diese Tiere kein Leben ohne Qual
und Mißhandlung erfahren? Solange solche Richter solche Urteile aussprechen, solange wird der Tierschutz mit Füßen getreten.
Hier noch was für die Richterin:
»Die Größe und den moralischen Fortschritt einer Nation kann man daran messen, wie sie die Tiere behandelt.«
Mahatma Gandhi.
Willkommen in der Zeit, in der wir das Meer verließen.