von unserem Mitarbeiter Manfred Wagner Haßfurt — Der Morgen eines Sommertages 2015 stand für einen 36-jährigen Mann unter keinem guten Stern. Weil er hinterm Steuer seines Autos ke...
von unserem Mitarbeiter Manfred Wagner
Haßfurt — Der Morgen eines Sommertages 2015 stand für einen 36-jährigen Mann unter keinem guten Stern. Weil er hinterm Steuer seines Autos keinen Sicherheitsgurt angelegt hatte, stoppte ihn kurz vor 9 Uhr eine Streife der Polizei. Bei der Kontrolle fiel einer Polizistin die Alkoholfahne auf. Dass sie einen guten Riecher hatte, bewies die Blutuntersuchung: 1,63 Promille. Nun wurde der Handwerker in einem Strafprozess am Haßfurter Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen à 14 Euro, also 1820 Euro, verurteilt. Dazu kommt ein Fahrverbot für 20 Monate.
Der in vollem Umfang geständige Mann schilderte bereitwillig die Umstände der Tat. An dem besagten Morgen, ein großes Fest war gerade zu Ende gegangen, war er damit beschäftigt, einen Stand abzubauen.
Tags, oder besser gesagt, nachts davor hatte er bis gegen 5 Uhr in der Früh fröhlich dem Frankenwein zugesprochen. Dass er damals viel zu tief ins Glas geschaut hatte, begründete er mit dem Frust, dass sich seine Frau von ihm getrennt hatte.
Er schob auch gleich die Erklärung nach, warum seine Gattin einen Schlussstrich gezogen hatte: Dass er beim Fest über die Stränge geschlagen hatte, war nämlich nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Der Arbeiter hat ein echtes Alkoholproblem.
Frau will ihm Chance geben
Inzwischen sieht er das auch ein und weiß, dass Alkohol für ihn Gift ist. Nach etlichen Beratungsgesprächen bei der Suchtberatung der Caritas ging er freiwillig zur Entgiftung im Bezirkskrankenhaus in Werneck und im kommenden Januar will er eine dreimonatige stationäre Drogentherapie absolvieren.
Was ihn zusätzlich motiviert: Seine Frau hat alles
überdacht und will ihm eine letzte Chance geben.
Immerhin neun Vorstrafen listete Amtsrichterin Ilona Conver auf, als sie den Auszug aus dem Bundeszentralregister verlas. Darunter finden sich neben etlichen Diebstählen und einem Betrug auch mehrere Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Wie lange die Alkoholkrankheit des Mannes schon währt, sieht man daran, dass ihm bereits 2008 der Führerschein abgenommen worden war. Nun hat er die ersten Schritte in Richtung Abstinenz und Drogenfreiheit gemacht. Ob es der zurzeit Arbeitslose auf Dauer schafft, die Finger von Wein, Bier und Schnaps zu lassen?
Für die Staatsanwaltschaft forderte eine Referentin eine dreimonatige Bewährungsstrafe, verbunden mit einer dreijährigen Sperrfrist für die Fahrerlaubnis. Verteidiger Hans André plädierte für eine wesentlich mildere Strafe, da sich sein Mandant auf einem guten Weg befände. Der Verurteilte und sein Anwalt zeigten sich mit dem Richterspruch zufrieden, ob auch der Staatsanwalt sein Plazet gibt, bleibt abzuwarten. Das Urteil des Amtsgerichts Haßfurt ist deshalb noch nicht rechtskräftig.