Rat lehnt Photovoltaik ab

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Um die Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungspläne für die Sondergebiete "Photovoltaik-Anlage Förstenreuth II" und "Photovoltaik-Anlage Weickenreuth" des Marktes Stammbach ging es am Montagabend im M...

Um die Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungspläne für die Sondergebiete "Photovoltaik-Anlage Förstenreuth II" und "Photovoltaik-Anlage Weickenreuth" des Marktes Stammbach ging es am Montagabend im Marktleugaster Gemeinderat.

"Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ,Photovoltaik-Anlage Weickenreuth‘ liegt zu zwei Dritteln der geplanten Fläche im festgesetzten Wasserschutzgebiet der Brunnen I-III des Marktes Marktleugast. In der entsprechenden Verordnung des Landratsamtes Kulmbach ist festgelegt, dass sowohl das Ausweisen neuer Baugebiete als auch jegliche Veränderungen und Aufschlüsse der Erdoberfläche in der engeren und erweiterten Schutzzone verboten sind", betonte der Marktleugaster Bürgermeister Franz Uome (CSU). "Deshalb sollte für die ,Photovoltaikanlage Weickenreuth, zunächst ein alternativer Standort geprüft werden. Bei Fehlen eines alternativen Standortes ist die Bewertung eines hydrogeologisch tätigen Fachbüros unerlässlich. Die Vereinbarkeit der PV-Anlage muss hierbei in der weiteren Schutzzone bewertet und im Falle der Machbarkeit ein entsprechender Antrag beim Landratsamt Kulmbach gestellt werden", sagte Uome. Nicht berührt werden die Marktleugaster Belange hinsichtlich der geplanten "Photovoltaik-Anlage Förstenreuth".

"Nach den derzeitigen Planungen kann demnach einem Bebauungsplan ,Photovoltaikanlage Weickenreuth‘ nicht zugestimmt werden", lautete das einmütige Votum des Gemeinderats. Auch die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Hof lehne das so ab und befürworte, einen anderen Standort zu suchen. kpw