Ein 51-Jähriger ist seinen Job los und bekommt auch kein Arbeitslosengeld, nachdem er mit seinem Traktor eine Feuerwehrpumpe angefahren hatte. Obwohl kein Schaden entstand, sind die Konsequenzen erheblich. Der Alkohol ist schuld.
Das Feuerwehrfest in einem Dorf im Haßgau wird der 51-Jährige wohl nicht vergessen. Auf seinem Traktor rückwärts fahrend, stieß er gegen eine am Fahrbahnrand abgestellte Feuerwehrpumpe. Da an dem Gerät nichts kaputt ging, wäre das nicht weiter schlimm gewesen. Aber an dem heißen Sommertag hatte der Traktorfahrer mächtigen Durst und saß mit 2,19 Promille am Lenkrad. Wegen Trunkenheit im Verkehr wurde er jetzt in einem Prozess am Amtsgericht in Haßfurt rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 15 Euro, also insgesamt 750 Euro verurteilt. Zudem bleibt sein Führerschein, der schon am Unglückstag eingezogen worden war, weitere fünf Monate sichergestellt.
Der Angeklagte schilderte, dass er an dem Samstag in seinem Garten Holz gemacht habe. Dabei sei er aufgrund der Hitze ordentlich ins Schwitzen gekommen. Vier bis fünf Bier will er damals getrunken haben, gab er an.
Als er gegen halb sieben Uhr abends seine Arbeit beendet hatte, hängte er den mit dem gespaltenen Holz beladenen Wagen an der Frontseite des Bulldogs an, weil er hinten schon den hydraulischen Holzspalter dran hatte. So fuhr er rückwärts durch eine Seitengasse des Dorfes - und übersah dabei die abgestellte Feuerwehrpumpe.
Ab da hatte er ausgesprochenes Pech: Ein zwar nicht im Dienst befindlicher, aber ebenfalls in dem Ort wohnender Polizeibeamter hatte den Vorgang genau beobachtet. Im Zeugenstand erinnerte er sich, damals einen Schlag gehört zu haben. Als er hinzu eilte, sah er, dass der eben abgestiegene Schlepperfahrer leicht schwankend auf der Straße stand. Dienstlich geschult, blieb ihm die Alkoholfahne des 51-Jährigen nicht verborgen. Ergo informierte er seine Kollegen bei der Polizeiinspektion Haßfurt, die kurz darauf am Tatort erschienen und den Mann zur Blutprobe mitnahmen. Um 19.25 Uhr wurden noch 2,19 Promille festgestellt.
Ein "sportlicher Wert", kommentierte die Strafrichterin Ilona Conver trocken die Promille. Sowohl strafrechtlich als auch verkehrstechnisch hat sich der Beschuldigte bislang einwandfrei verhalten. Die Folgen des eher harmlosen Unfalls aber waren für ihn fatal, betonte sein Verteidiger Tilman Fischer. Da der Angeklagte ohne Führerschein nicht mehr im Wald arbeiten durfte, wurde ihm von seinem Arbeitgeber fristlos gekündigt. Und weil er die Beendigung des Arbeitsverhältnisses selber verschuldet hatte, sperrte ihm die Arbeitsagentur das Arbeitslosengeld. Seitdem, erläuterte der Anwalt weiter, hänge der Haussegen schief, denn das Geld fehle hinten und vorne.
Damit nicht genug: Im Oktober bekam der Angeschuldigte Post vom Staatsanwalt: Laut Strafbefehl sollte er eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 50 Euro, also 2500 Euro, zahlen und für zehn weitere Monate auf seinen Führerschein verzichten.
Der Rechtsanwalt bat darum, auch aufgrund des derzeit geringen Einkommens der Familie dieses Strafmaß für seinen geständigen und reuigen Mandanten zu reduzieren.
Für die Anklage wollte sich Ilker Özalp diesem Ansinnen zwar nicht grundsätzlich verschließen, wies allerdings nachdrücklich darauf hin, dass der Trunkenheitsgrad jenseits der absoluten Fahruntüchtigkeit (1,1 Promille) lag. Er stellte die Frage, ob der Mann ein grundsätzliches Alkoholproblem habe.