Halbstarker Lichtenfelser bedroht zwei jugendliche Afghanen mit dem Taschenmesser.
Ein Vorfall Ende Juli 2018 an der Bahnunterführung in der Coburger Straße brachte einen 19-jährigen Lichtenfelser wegen Diebstahls mit Waffen und Bedrohung vor das Amtsgericht Bamberg. Dort verurteilte das Jugendschöffengericht den Heranwachsenden zu 57 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Außerdem muss er sich umgehend eine Arbeit suchen, sonst drohen bis zu vier Wochen Ungehorsamsarrest.
Es ist ein lauer Sommerabend. Toby B. (Name geändert) streunt durch Lichtenfels, "auf der Suche nach meinem Cousin". Als der junge Mann in die Nähe der Bahnunterführung in der Coburger Straße gerät, begegnen ihm zwei afghanische Asylbewerber. Einer der beiden ruft unvermittelt "Du scheißdeutsche Kartoffel!" über die Fahrbahn. Plötzlich erkennt Toby B., mit wem er es zu tun hat. Zwei Tage zuvor kurz vor 23 Uhr hatte eine Gruppe Ausländer auf dem Schützenfest einige Mädchen belästigt und "begrabscht", wie Toby B. erzählte. Als deren Begleiter schützend eingreifen wollten, hätten die Ausländer ihre Gürtel ausgezogen und mit der Schnalle voran auf die Jugendlichen eingeschlagen, so die Schilderung.
Mit dem Messer rumgefuchtelt
Übrigens eine Vorgehensweise, die bereits bei der Hirschaider Kerwa 2017 für bundesweites Aufsehen und zahlreiche Gerichtsverfahren gesorgt hatte. Später flüchteten die Täter mit einem Taxi - ihre Spur verlor sich. Als Toby B. lautstark antwortet, "Komm halt her, wenn du ein Problem hast!" und zugleich sein Taschenmesser aufklappt, laufen die beiden noch nicht volljährigen Afghanen davon. Kurze Zeit rennt Toby B. "mit dem Messer fuchtelnd, um ihnen Angst zu machen", hinter ihnen her. Dabei verliert einer der Verfolgten seine Baseball-Mütze, die sich Toby B. gleichsam als Trophäe aufsetzt und mit nach Hause nimmt. Ob Toby B. auch noch gedroht haben soll: "Ich steck dir jetzt mein Messer rein, du Hurensohn!" und "Ich stech dich ab!", konnte vor Gericht nicht geklärt werden. Toby B. stritt die Äußerungen ab. Die beiden Afghanen, einer wohnt in der Unterkunft in Lichtenfels, der andere in Ebensfeld, waren trotz Zeugenladung nicht zum Prozess erschienen.
Da Toby B. aber alle anderen Vorwürfe gesteht, kann Richter Martin Waschner dennoch ein Urteil verkünden. Es wird nicht die achtmonatige Jugendstrafe zur Bewährung sein, für die Staatsanwalt Patrick Keller plädiert. Eher folgt das Gericht dem Antrag des Pflichtverteidigers Bertram Marsch (Burgebrach), der meint, der einwöchige Ungehorsamsarrest im Oktober 2018 habe seinen Mandanten so beeindruckt und dessen Leben verändert, dass es mit erzieherischen Maßnahmen ein Bewenden haben könne.
Toby B. hat nach eigenen Angaben das Marihuana aufgegeben und möchte seine Mittlere Reife nachholen. Zugunsten des Angeklagten wertet das Jugendschöffengericht das Geständnis, den nur geringen Wert der Beute von rund 15 Euro und die vorherige Provokation durch die Afghanen. Zulasten des Angeklagten gehen indes seine Vorstrafen. Vor fünf Jahren war er wegen einer Sachbeschädigung aufgefallen, vor zwei Jahren hatte er unerlaubt Betäubungsmittel bei sich und im gleichen Jahr dann eine vorsätzliche Körperverletzung inklusive vierer Beleidigungen begangen.
Mit vier anderen angelegt
Auf dem Festgelände in Burgkunstadt hatte er sich, vom Alkohol und der eigenen Selbstüberschätzung berauscht, nach einem Konzert der "Isartaler Hexen" mit vier anderen angelegt. Erst fielen unschöne Worte wie "Arschlöcher", "Wichser" und "Hurensöhne". Dann versuchte er die Gruppe ganz alleine aufzumischen und traf mit der Faust einen Mann im Gesicht. In den Pfingstferien muss Toby B. nun mit anderen straffällig gewordenen Gleichaltrigen beim AsA-Projekt (Arbeit statt Arrest) bei der Restaurierung eines Natursteinsockels im Garten des Aufseesianum Bamberg mithelfen. "Wir haben erzieherisch unser Pulver noch nicht verschossen", gibt sich Richter Waschner zuversichtlich. Zudem wird Toby B. unter Aufsicht gestellt, "damit Ihnen jemand ein bisschen auf die Füße tritt".