Seit 4. Februar ist offiziell bekannt, wer sich bei der Kommunalwahl am 15. März zur Wahl stellt. Der Wahlausschuss hat für die Kreistagswahl die folgenden Wahlvorschläge zugelassen: 1. Christlich-Soz...
Seit 4. Februar ist offiziell bekannt, wer sich bei der Kommunalwahl am 15. März zur Wahl stellt. Der Wahlausschuss hat für die Kreistagswahl die folgenden Wahlvorschläge zugelassen: 1. Christlich-Soziale Union/Landvolk (CSU/LV), 2. Bündnis 90/Die Grünen, 4. Alternative für Deutschland (AfD), 5. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), 6. Freie Demokratische Partei (FDP), 7. Freie Wähler - Coburg Land (FW), 8. Unabhängige Landkreis-Bürger (ULB), 9. Ökologisch-Demokratische Partei - Bündnis für Familien (ÖDP), 10. Die Linke/Sozial und Bürgernah Coburg-Land (Die Linke/SBC-Land). Das geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamtes hervor.
Warum keine Nummer 3?
Auf dem Stimmzettel für die Kreistagswahl im Landkreis Coburg fällt möglicherweise auf, dass die Ordnungszahl 03 entfällt. Das liegt daran, dass die Partei Freie Wähler zur Kreistagswahl nicht angetreten ist. Welche Ordnungszahl die Parteien und Wählergemeinschaften bei der Kommunalwahl erhalten, richtet sich in Bayern nach der Stärke, mit der die jeweilige Partei oder Wählergemeinschaft im Landtag vertreten ist. Die Partei Freie Wähler ist dort zwar die drittstärkste Partei, für den Kreistag tritt allerdings nicht die Partei Freie Wähler an, sondern vielmehr die Wählergruppe Freie Wähler - Coburg Land. Diese erhält also die Ordnungszahl 07, so die Erklärung.
Insgesamt treten neun Parteien beziehungsweise Wählergemeinschaften zur Wahl des Kreistages für den Landkreis Coburg an. red