Der Marktgemeinderat Ludwigschorgast hatte bei seiner Sitzung am 29. Juni 2021 beschlossen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Sondergebiet "Tankstelle" aufzustellen. Dieser lag ein entspre...
Der Marktgemeinderat Ludwigschorgast hatte bei seiner Sitzung am 29. Juni 2021 beschlossen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Sondergebiet "Tankstelle" aufzustellen. Dieser lag ein entsprechender Antrag der CDP Commercial Development Projektentwicklungsgesellschaft mbH, Grünwald bei München, zugrunde.
Aufstellungsbeschlüsse gefasst
"Nunmehr soll auch eine Teilfläche des Grundstücks mit der Flurnummer 650/1, Gemarkung Ludwigschorgast, mit hinzugezogen werden", sagte Bürgermeisterin Doris Leithner-Bisani bei der Marktgemeinderatssitzung am Dienstagabend im Gemeindezentrum. Der Marktgemeinderat nahm vom vorliegenden Sachverhalt Kenntnis. In Abänderung des Beschlusses vom 29. Juni 2021 und um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung der Tankstelle auf den Grundstücken mit den Flurnummern 649, 649/2 und 650/1 (Teilfläche), jeweils Gemarkung Ludwigschorgast, zu schaffen, beschloss der Marktgemeinderat Ludwigschorgast folgende bauplanungsrechtlichen Aufstellungsbeschlüsse: vierte Änderung des gemeindlichen Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 Baugesetzbuch.
Wie vom Investor angeboten, sind die entsprechenden planerischen Zuarbeiten vom Vorhabensträger auf dessen eigene Kosten zu leisten. Die weiteren wesentlichen Bedingungen sind in dem noch zu vereinbarenden Durchführungsvertrag, der unter anderem den vorhabenbezogenen Bebauungsplan beinhaltet, zu normieren. Bürgermeisterin Leithner-Bisani wurde ermächtigt, die frühzeitige Bürgerbeteiligung zu veranlassen sowie die frühzeitige Behördenbeteiligung durchzuführen.
Nachts keine Anlieferung
Die Bürgermeisterin sagte noch, dass nachts ein Anlieferungsverbot bestehe und eine Eingrünung erfolge. Beleuchtungskörper dürften nur in Richtung Straße und nicht in Wohngebiete gerichtet sein. kpw