Stephan Herbert Fuchs Vor Gericht bereute er die Sache zutiefst, doch beim Blick auf seine einschlägige Vorstrafe wollte ihm keiner mehr so recht Glauben schenken. Wegen eines Ladendiebstahls im Kulmb...
Stephan Herbert Fuchs
Vor Gericht bereute er die Sache zutiefst, doch beim Blick auf seine einschlägige Vorstrafe wollte ihm keiner mehr so recht Glauben schenken. Wegen eines Ladendiebstahls im Kulmbacher Kaufland ist ein 26 Jahre alter Student aus Bayreuth zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu jeweils 15 Euro (1350 Euro) verurteilt worden.
Der Urteilsspruch von Richterin Sieglinde Tettmann lautete auf "Diebstahl mit Waffen". Hintergrund ist, dass sich der Mann zunächst in der Getränkeabteilung den Gin ausgesucht hatte und sich dann in der Haushaltswarenabteilung ein Küchenmesser nahm, um damit dich Sicherungsetiketten an den Flaschen zu entfernen.
In der Hauptverhandlung gab der Angeklagte alles zu. "Ich stelle mich der Verantwortung für den Mist, den ich gebaut habe", sagte er. Gleichzeitig gab er aber auch klar zu verstehen: "Ich sehe mich nicht als Räuber oder Schwerkriminellen". Nach Entfernung der Sicherungsetiketten habe er das Messer wieder in einem Regal abgelegt.
Als Grund für den Diebstahl sagte der Mann, dass er die beiden Flaschen einem Bekannten als Geschenk überreichen wollen. Also versteckte er sie in einer Einkaufstüte, während er eine Flasche Apfelschorle aufs Kassenband legte und bezahlte. Das alles hatte der Ladendetektiv beobachtet.
Wilde Verfolgungsjagd
Der Detektiv stellte den Angeklagten gleich hinter der Kasse, doch da gab der Student Fersengeld. Es kam zu einer abenteuerlichen Verfolgungsjagd. Der Mann sei Richtung Ausgang und dann weiter in die Blaich gerannt. "Er war ziemlich schnell und ich zu langsam", entschuldigte sich der Ladendetektiv. Später hatte sich der Student im Keller eines Wohnhauses in Richtung Ängerlein verschanzt, wo ihn der aufs Auto umgestiegene Detektiv zusammen mit der Polizei festnehmen konnte. Die zwei Flaschen Gin blieben unversehrt.
Nicht zum ersten Mal geklaut
Stutzig macht bei der Geschichte die Tatsache, dass der Angeklagte bereits im Juli 2019 in Kulmbach in einem Baumarkt einiges mitgehen ließ. Darunter einen Akkuschrauber samt Ladegerät, eine Zange, einen Adapter und zwei Anschlüsse für den Gartenschlauch. Per Strafbefehl wurde er damals zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu jeweils 15 Euro verurteilt.
"So viel dazugelernt haben sie da offensichtlich nicht", sagte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft zum Angeklagten und beantragte die letztlich auch so verhängte Geldstrafe von 1350 Euro. Genauso wie Richterin Tettmann stufte die Anklagevertreterin die Tat aufgrund der Gesamtumstände als minderschweren Fall ein.
Hintergrund ist, dass für eine Verurteilung wegen Diebstahls mit Waffen ein abstraktes Gefährdungspotenzial ausreicht. Das bedeutet: Auch wenn man ein Messer nur einstecken hat, liegt dem Gesetz zufolge der Diebstahl mit Waffen vor. Allerdings erkannte das Gericht auf einen minderschweren Fall, bei dem die Mindeststrafe bei drei Monaten liegt. Drei Monate haben 90 Tage, und so kam das Gericht bei der Geldstrafe auf 90 Tagessätze. Die Tagessatzhöhe leitet sich aus dem Einkommen ab. Da der Student von seinen Eltern lebt und sich durch Nachhilfe ein Taschengeld dazuverdient, sah das Gericht 15 Euro als ausreichend an.