Haßfurter Amtsgericht ahndet einen Werkzeug-Diebstahl mit Geldstrafen für zwei Brüder

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Das von der Polizei bei ihnen aufgefundene Werkzeug, unter anderem ein Radkreuz, ein Montiereisen, Fettpressen und Zurrgurte, hätten sie am Waldrand gefunden, ließen die zwei Angek...

Das von der Polizei bei ihnen aufgefundene Werkzeug, unter anderem ein Radkreuz, ein Montiereisen, Fettpressen und Zurrgurte, hätten sie am Waldrand gefunden, ließen die zwei Angeklagten im Alter von 32 und 26 Jahren bei einem Strafprozess am Amtsgericht in Haßfurt wissen. Staatsanwalt Peter Bauer bezeichnete diese Einlassung als "Märchen". Dieser Auffassung schloss sich das Gericht an und verurteilte wegen Diebstahls den älteren der Brüder zu einer Geldstrafe von 225 Euro, und der jüngere Beschuldigte kam aufgrund seines geringen Einkommens mit 150 Euro davon.
Die Tat ereignete sich am 15. März letzten Jahres. Tatort war der Lagerplatz einer Schrott- und Altmetallfirma in Burgpreppach unweit der Bundesstraße 303. Auf dem Platz standen damals mehrere Container mit Alteisen sowie ein abgemeldeter Lastwagen. Auf dessen Ladefläche, erinnerte sich der 57-jährige Geschäftsführer der Firma, befanden sich die geklauten Werkzeuge. An dem Tag, es war ein Sonntag, waren die beiden Angeklagten mit ihrem Pritschenwagen und Anhänger unterwegs. Möglicherweise gingen sie davon aus, dass am Feiertag niemand den Abstellplatz überwachen würde.
Im Zeugenstand schilderte der Betriebsinhaber, dass er damals in seinem Auto um das Gelände herumgefahren sei und dabei beobachten konnte, wie zwei Männer mit Werkzeug in den Händen von dem Firmengelände über die Straße zu ihrem Auto gerannt und weggefahren seien. Einer der beiden Angeklagten sei dabei gewesen, erklärte er auf die Nachfrage von Strafrichterin Ilona Conver. Der Geschäftsmann nahm an dem besagten Sonntag die Verfolgung des weggefahrenen Fahrzeugs auf und notierte sich bei nächster Gelegenheit die Nummer des Anhängers. Er rief bei der Polizei an, die das gemeldete Kennzeichen in den Computer einspeiste. Am Grenzübergang bei Passau tappten die Verdächtigen in die Polizeifalle. Offenbar sollten die geklauten Sachen in Osteuropa an den Mann gebracht werden. Der Wert der gebrauchten Werkzeuge liege im Bereich von etwa 150 Euro, schätzte der Schrottplatzbetreiber.


Weiße Weste

Strafmildernd wirkte sich insbesondere aus, dass die Angeklagten bislang strafrechtlich eine saubere Weste haben. Bei einem Geständnis, führte der Vertreter der Anklage in seinem Plädoyer aus, hätte man bei dieser Sachlage das Verfahren vielleicht auch mit einer Geldauflage einstellen können. So aber forderte er aufgrund der erdrückenden Indizien eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von jeweils 20 Tagessätzen.
Die Richterin reduzierte das Strafmaß auf jeweils 15 Tagessätze zu 15 und zu zehn Euro. Da die Verurteilten zu erkennen gaben, dass sie mit der Strafe einverstanden seien, kann davon ausgegangen werden, dass das Urteil rechtskräftig wird.