Der einschlägig vorbestrafte Angeklagte aus Lichtenfels hatte seine Freundin gewürgt und mit dem Tode bedroht. Nun bekam er die juristische Quittung dafür.
Bewährung - ja oder nein? Das war die Kernfrage, die am Donnerstag im Amtsgericht über einem 42-jährigen Lichtenfelser schwebte. Letztlich sollte ihm eine abermalige Bewährung versagt bleiben: Richter Alexander Zenefels verurteilte ihn wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung zu sechs Monaten Haft.
Gegen Ende des Verfahrens sollte im staatsanwaltlichen Plädoyer ein Satz fallen, der zusammenfasste, woran die ganze Sache mit dem 42-Jährigen und seiner Lebensgefährtin krankte: "Sie können nicht miteinander und nicht ohneeinander."
Das, was der Angeklagte während der Verhandlung Differenzen nannte, trat besonders am 10. November 2018 und am 17. Januar dieses Jahres massiv zum Vorschein: "Ich werde dich umbringen", erklärte der derzeitige Umschüler seiner 49-jährigen Freundin am späten Abend des Novembertags vor der Tür eines Lokals, wobei ihm die Staatsanwaltschaft zur Last legte, die Frau auch gewürgt zu haben. Im Januar schlug er kurz nach 23 Uhr sogar ein Fenster der Frau ein, ebenfalls begleitet von der Drohung, sie umzubringen.
Daran konnte sich vor allem ein junges Paar erinnern, das in der Nachbarschaft in den Schlaf zu finden versuchte und Ohrenzeuge wurde.
Die Begegnung des Mannes und seiner Lebensgefährtin vor Gericht wirkte harmonisch. Auch als die Frau gegen den Mann in den Zeugenstand trat, suchte sie die Vorfälle abzumildern. Beide sprachen davon, dass Gespräche über die Ex-Partner der Frau letztlich laut enden. In solchen Fällen tue er ihr nicht gut, räumte auch der 42-Jährige ein. Ansonsten könne man "eigentlich über alles reden, nur eben bei gewissen Themen kommen wir nicht auf einen Nenner, weil ich aufbrausend werde und sie sich zurückzieht", führte der Mann aus.
Freundin hat ein Alkoholproblem
Von einem Würgen sprach die 49-Jährige, die ein Alkoholproblem hat, nicht, dafür aber wohl davon, an die Wand gedrückt und "verbal beschimpft" worden zu sein. "Es hat die ganze Zeit schon nicht mehr gepasst, und ich bin halt auch kein einfacher Mensch."
In der Erinnerung eines Polizeibeamten, der einst die Frau nach einer der Taten auf der Wache sitzen hatte, war sie mit zwei Promille "nicht unerheblich alkoholisiert". Allerdings sei sie "glaubhaft aufgebracht" gewesen und sortiert. Damals jedoch berichtete sie sehr wohl davon, gewürgt worden zu sein und dass ihr Freund sie stalken würde.