Dass es auf den deutschen Autobahnen öfter ruppig zugeht, ist nichts Neues. Dabei werden mitunter nicht nur die Gebote der Höflichkeit und der Rücksichtnahm...
Dass es auf den deutschen Autobahnen öfter ruppig zugeht, ist nichts Neues. Dabei werden mitunter nicht nur die Gebote der Höflichkeit und der Rücksichtnahme überschritten, sondern auch Gesetze verletzt. Aus diesem Grund kommt es immer wieder zu Gerichtsverhandlungen wegen Nötigung. Einen solchen Fall, der sich auf der Maintalautobahn in Höhe Theres abspielte, hat das Amtsgericht in Haßfurt am gestrigen Mittwoch gegen eine 200-Euro-Geldauflage eingestellt.
Der Vorfall ereignete sich im vergangenen Jahr am 13. Juli um die Mittagszeit herum. Ein verheirateter Kaufmann (66) aus dem Landkreis Schweinfurt saß in seinem Mercedes und fuhr auf der A 70 in Richtung Schweinfurt.
Da er es ziemlich eilig hatte, befand er sich mit hoher Geschwindigkeit auf der Überholspur, um die vor ihm rechts fahrenden, langsameren Fahrzeuge zu überholen.
Kurz nachdem er die Ausfahrt Haßfurt passiert hatte, scherte vor ihm ein 19-jähriger BMW-Fahrer ebenfalls auf die Überholspur aus. Dabei, so der Angeklagte, habe er stark abbremsen müssen, um keinen Auffahrunfall zu bauen. Erbost darüber, dass er derart ausgebremst worden war, betätigte er die Lichthupe. Der BMW, so die Einlassung des Beschuldigten, sei anschließend "betont gemächlich" weitergefahren und habe so noch etliche Lastwagen überholt.
Wahrheit in der Mitte?
Aus Sicht des jungen Mannes, der anschließend die Anzeige erstattet hatte, stellte sich der Vorgang ganz anders dar. Er sei auf der rechten Fahrspur mit rund 150 Stundenkilometern unterwegs gewesen, sagte er im Zeugenstand aus.
Als dann vor ihm ein Lastwagen aufgetaucht sei, habe er in den Rückspiegel geschaut, nichts gesehen und sei dann nach links ausgeschert. Und als er anschließend mit etwa 170 Stundenkilometern die auf der rechten Seite fahrenden Laster überholt habe, sei hinter ihm plötzlich der Mercedes aufgetaucht, sei ihm ganz dicht auf die Pelle gerückt und habe ihn mit der Lichthupe traktiert.
Die Wahrheit, kommentierte Staatsanwalt Stephan Jäger die beiden Versionen vom Tatablauf, liege naturgemäß dazwischen. Nach seiner Erfahrung sei meistens "etwas dran", wenn sich ein Autofahrer zu einer Anzeige entschließe. Insofern war es für ihn klar, dass "der Fahrstil des Angeklagten nicht astrein" war. Dass der Mercedes-Fahrer ein Freund des Gaspedals ist, belegt vielleicht auch dessen Eintrag im Fahreignungsregister.
Im Herbst 2014 erwischte man ihn beim Rasen: Bei erlaubten 70 wurde er mit 91 Stundenkilometern geblitzt.
Andererseits, unterstrich der Verteidiger Franz Geus, habe sein Mandant strafrechtlich eine blütenweiße Weste. Seiner Anregung, das Verfahren einzustellen, verweigerten sich weder der Staatsanwalt noch die Strafrichterin Ilona Conver. Bis 31. März 2016 muss der Mann die Geldauflage an die Kreisverkehrswacht Haßberge zahlen.
Geldbuße reduziert
Insofern hat sich sein Einspruch gegen den an ihn gerichteten Strafbefehl gelohnt. Hätte er ihn widerspruchslos akzeptiert, wären 30 Tagessätze à 50 Euro, also 1500 Euro, fällig gewesen. Weil er gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte, war es zu der Verhandlung gekommen.