Mit dem Begriff "Traufhöhe" hat sich der Gemeinderat Niederfüllbach bei seiner letzten Sitzung beschäftigt, die von der Zweiten Bürgermeisterin Marita Pollex-Claus (CSU) geleitet wurde. Im Bebauungspl...
Mit dem Begriff "Traufhöhe" hat sich der Gemeinderat Niederfüllbach bei seiner letzten Sitzung beschäftigt, die von der Zweiten Bürgermeisterin Marita Pollex-Claus (CSU) geleitet wurde. Im Bebauungsplan "Herrschaftsfeld", einem sehr steilen Gelände, sind sechs Meter Traufhöhe vorgeschrieben. Das hat immer mal zu Problemen geführt, neuerdings bei einem Bauantrag, den die Gemeinde wegen der Überschreitung der Traufhöhe einfach nicht genehmigen wollte. Nun wurde ein Kompromiss gefunden, den Diplom-Ingenieur Jürgen Kittner dem Gremium erläuterte. Der Gemeinderat war für diesen Kompromiss, da er Abweichungen zulässt. Der Grund: Man wolle weitere Bauwerber nicht abschrecken.
Es gab eine Diskussion
Der Bebauungsplan wurde beschlussmäßig geändert. Die Änderung umfasst nunmehr die Festlegung der Höhe des Gebäudes in Bezug auf die festgelegte Oberkante des Gebäudes. Leicht machte es sich der Gemeinderat bei seiner Entscheidung nicht. Diese Änderung sei unfair bisherigen Bauherren gegenüber, sagten einige Ratsmitglieder und Gemeinderat Kilian von Pätzold (CSU) meinte: "Wir lassen es so, wie es ist, und treffen künftig Einzelentscheidungen." Dann wurde es aber nicht so gelassen, wie es ist.
Schließlich stimmte auch von Pätzold der Änderung des Bebauungsplanes zu. Anschließend konnte der Bauantrag "Herrschaftsfeld" einstimmig über die Bühne gehen. Die Höhe zwischen Traufpunkt und dem Terrain wird als Traufhöhe bezeichnet, die bis zum Bodenniveau reicht. Als Dachtraufe wird die Tropfkante am Dach eines Gebäudes bezeichnet.
Laut Kriminalstatistik waren im vergangenen Jahr 41 Straftaten in Niederfüllbach zu verzeichnen, davon sechs Diebstähle und acht Verstöße im Bereich Betäubungsmittel. Bei den 25 Verkehrsunfällen gab es zehn mit schwerwiegendem Sachschaden und zwölf Kleinunfälle. Von den sechs Unfallfluchten konnte eine geklärt werden. Das geht aus dem Jahresbericht 2019 der Polizeiinspektion Coburg hervor.
Marita Pollex-Claus teilte mit, dass eine Vereinbarung zwischen dem Landkreis Coburg und der Gemeinde zur einheitlichen Ausschilderung der Wanderwege getroffen worden sei und dass in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen worden sei, dass das Gemeindewappen im Rahmen der Kommunalwahlwerbung nur auf gesonderten Antrag hin und mit Zustimmung des Gemeinderates zu verwenden sei. dav