Verbandsvorsitzender Jürgen Baumgärtner sieht die besondere Förderung der Frankenwaldgruppe über 2028 hinaus als Herausforderung der nächsten Jahre. Er verweist auf das bis 2040 angelegte Gesamtkonzept zur Sanierung der FWG.
Veronika Schadeck Kronach — Nicht die Baumaßnahmen und die Sanierung von Wasserleitungen, sondern die Anerkennung des Wasserzweckverbands Frankenwaldgruppe (FWG) als Härtefall über das Jahr 2028 hinaus, das ist laut dem Vorsitzenden der FWG, Jürgen Baumgärtner, in den nächsten Jahren die Herausforderung.
Der Vorsitzende sprach am Freitag bei der Verbandsversammlung von 23 Millionen Euro, die die FWG in den Jahren 2019 bis 2023 in die Sanierung von Wasserleitungen investierte beziehungsweise investieren wird. Danach gehe er von einer jährlichen Summe von rund einer Million Euro aus, die für die Sanierungen beziehungsweise Reparaturen von Wasserleitungen aufgewendet werden. "Wir bewegen uns im Plan, sowohl was die Kosten als auch den Zeitrahmen betrifft!"
Er wies darauf hin, dass die derzeit geltenden Härtefallregelungen im Rahmen der Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) Ende 2020 auslaufen. Es sei aber davon auszugehen, dass diese in der derzeitigen Form bis zum Jahre 2025 verlängert werden. Er wolle sich zudem dafür einsetzen, dass diese Förderrichtlinien bis 2028 gelten.
Der Vorsitzende erinnerte daran, dass der Wasserzweckverband vor fünf Jahren gefordert war, ein Gesamtkonzept für die Sanierung der FWG, das dann auch bis 2040 erstellt wurde, zu erstellen. Dies sei damals neben der Kooperation mit der FWO die Voraussetzung gewesen, um überhaupt in den Genuss von Fördermitteln zu kommen.
Die Bemühungen und auch der damit oftmals verbundene Ärger hätten sich gelohnt, denn statt der zusätzlichen 20 000 Euro, die die an die FWG angeschlossenen Haushalte für die maroden Leitungen hätten aufbringen müssen, falle nun ein Betrag von 100 Euro pro Jahr an.
Die Herausforderung sei nun, dass der Fördergeber nicht die getätigten und beabsichtigten Einzelmaßnahmen, sondern das von ihm einst geforderte Gesamtkonzept auf Dauer anerkenne. Denn somit würden auch die Fördergelder bis zum Jahre 2040 fließen.
Baumgärtner erklärte in diesem Zusammenhang, dass aufgrund der jetzigen Regelungen viele bayerische Kommunen die Härtefallregelungen in Anspruch nähmen, die eigentlich gar kein Härtefall seien. Deshalb müsse die Staatsregierung die Bewilligung von Fördergeldern flexibler, beispielsweise nach Regionen und Bedürftigkeit einer Gemeinde, verteilen.