Weil er mit einem Stuhl auf einen Mitgefangenen in der JVA Ebrach warf, verlängert sich die Haftstrafe eines 20-Jährigen.
Fünf Monate zusätzlich muss ein 20-jähriger Bayreuther absitzen, weil er einem Mitgefangenen in der JVA Ebrach im September 2018 einen Stuhl an den Kopf geworfen hat - auch wenn er nicht getroffen hat. Da das inzwischen entlassene Opfer nicht zum Prozess vor dem Amtsgericht erschienen war, konnte ein zweiter Vorwurf nicht bewiesen werden. Dadurch kam der andere Angeklagte, ein 23-jähriger Augsburger, ohne ein Urteil davon.
Es ist ein kurioses Verfahren vor dem Jugendschöffengericht. Da gibt es mit Rechtsanwalt Stefan Kohler aus Forchheim einen Verteidiger, der eigentlich gar keine Zeit für einen ganztägigen Prozess hat, weil er zu einem Mandanten muss. Da gibt es ein Opfer, einen 21-jährigen Mann aus dem Main-Spessart-Kreis, der erst mit viermonatiger Verspätung seine Peiniger anzeigt und dann nicht im Zeugenstand erscheint.
Auf- und zugeschlagen
Angeblich soll er sich in einer Reha-Klinik aufhalten. Aber nicht wegen der Gewalteinwirkungen in der JVA Ebrach, die das Opfer im Laufe des Tischtennis-Spielens ereilt haben sollen. Denn dort im Aufenthaltsraum wurde nach Ansicht des Staatsanwaltes Felix Stephani nicht nur aufgeschlagen, sondern auch zugeschlagen. Mit den Schlägern sollen die großen Schläger ihren Mitgefangenen malträtiert haben. Am Körper sollen zahlreiche Blutergüsse zu sehen gewesen sein. Nur dass diese niemand tatsächlich gesehen hat.
Die beiden Angeklagten erzählten vom sportlichen Wettkampf. "Wenn einer sich nicht gut angestellt hat, dann musste er Liegestützen machen." Wenn er sich auch da nicht recht motiviert gezeigt hätte, hätte man eben mit dem Tischtennis-Schläger nachgeholfen. "Es waren nur Klapse auf den Hintern, um ihn anzufeuern." Die Aufmunterungen seien weder mit der Schlägerkante noch gegen Kopf und Körper gegangen, so Rechtsanwalt Dominik Hofmeister aus Augsburg. "Es wurde nicht auf ihn eingeprügelt. Es war nur ein Spaß."
Mit solcher Rede und dank des Fehlens des einzigen "unabhängigen" Zeugen kam einer der Angeklagten, ein 23-jähriger Augsburger, mit einer Einstellung des Verfahrens davon. Staatsanwalt Stephani bereitete das sichtliches Unwohlsein.
Dass der Vorsitzende Richter Martin Waschner mit seinen beiden ehrenamtlichen Schöffen überhaupt ein Urteil wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung sprechen konnte, obwohl kein Belastungszeuge erschienen war, lag an dem schmallippigen Geständnis des 20-jährigen Bayreuthers, der zugab, einen Stuhl nach dem Opfer geworfen zu haben. "Das ist eher Komm! Fang!-mäßig gewesen." Der habe ihn abgewehrt und wohl auch Schmerzen, aber keinerlei Verletzungen erlitten.