In einem Lichtenfelser Tanzlokal kam es am 31. März dieses Jahres zu einem Fausthieb ins Gesicht eines 39-jährigen Lichtenfelsers. Das jedenfalls sah die Staatsanwaltschaft als erwiesen an und versend...
In einem Lichtenfelser Tanzlokal kam es am 31. März dieses Jahres zu einem Fausthieb ins Gesicht eines 39-jährigen Lichtenfelsers. Das jedenfalls sah die Staatsanwaltschaft als erwiesen an und versendete einen Strafbefehl zur Zahlung von 2000 Euro an einen zwei Jahre jüngeren Mann. Dieser, ebenfalls ein Lichtenfelser, legte Einspruch dagegen ein, und so kam es am Dienstag im Amtsgericht Lichtenfels zur Verhandlung und Begegnung zwischen dem vermeintlichen Täter und dem Opfer.
Der Spaß endete abrupt
Seine Zahnfleischverletzung musste genäht werden, das weiß man zu dem 39-Jährigen, der am 31. März erst auf einem Klassentreffen gewesen war und dann ins Tanzlokal gegangen war. Aber gegen 4.15 Uhr war für ihn jeglicher Spaß vorbei: Seine Freundin, sagte der Mann, habe sich dort mit einem anderen Mann unterhalten, und ihm schien es so, als ob sie einander küssten. Sein Nähertreten sei für ihn nicht ohne Folgen geblieben, erzählte der Mann, denn seine Freundin hätte ihn mit langen Fingernägeln am Hals gepackt. Als er sie darum weggeschubst habe, mochte das wiederum auf einen Dritten so gewirkt haben, als ob der ihm bekannte Mann seine Freundin gar schlüge.
Darum jedenfalls, so der wegen vorsätzlicher Körperverletzung angeklagte 37-Jährige, habe er den 39-Jährigen zur Rede gestellt. Diesen schilderte er als einen Mann mit egozentrischen Zügen, insbesondere nach dem Genuss von Alkohol. Jedenfalls habe er gesehen, wie die Freundin des Mannes auf der Tanzfläche aufgeschlagen sei. "Er kann sie doch nicht beleidigen, schlagen und erst recht nicht liegen lassen", erklärte der durch Rechtsanwältin Regina Taubert vertretene Mann vor Richter Alexander Zenefels.
Auf Notwehr plädiert
So habe er ihn angesprochen und bald selbst geglaubt, dass dieser sich mit der Absicht trage, auszuholen und ihn zu schlagen. "Es war nur Verteidigung", erklärte er seinen eigenen Schlag. Abgesehen davon hätten ihm die Türsteher damals attestiert, sich korrekt verhalten zu haben. Ein Hausverbot sei nicht gegen ihn ausgesprochen worden, während "der Andere" hinausbegleitet worden sei.
Es war die Aussage einer 30-jährigen damaligen Angestellten des Tanzlokals, die all diese Angaben wieder in ein anderes Licht rückte. Nach ihrer Erinnerung habe der ausgesprochen große Angeklagte gar "hinterrücks ausgeholt" und den an der Bar stehenden anderen Mann geschlagen. Das Blut, das dabei vom Getroffenen spritzte, habe sie selbst abbekommen, zumindest sei sie später von Kollegen darauf hingewiesen worden. Was der Aussage der Frau womöglich noch Überzeugungskraft verlieh, war der Satz: "Ich kann mir sehr gut Gesichter merken." Das Gesicht des Mannes, der da neben Regina Taubert saß, war für sie jedenfalls das des eigentlich Schuldigen.
Einspruch zurückgenommen
Dann kam es zur Verhandlungsunterbrechung und einer kurzen Pause. Als diese vorüber war, ließ Regina Taubert im Sinne ihres Mandanten verlauten, dieser werde demnächst heiraten und wolle dafür "den Kopf frei haben". Er nehme darum seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurück. Somit wird er nun doch die 2000 Euro zu zahlen haben.