Die Kommunion soll schön werden, und so entsteht der siebte Betrugsdelikt

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Haßfurt — "Ich wollte wirklich niemanden betrügen", schluchzte die Angeklagte (37) aus dem Steigerwald. Und versicherte unter Tränen: "Ich zahl die Schulden zurück, das verspreche ...

Haßfurt — "Ich wollte wirklich niemanden betrügen", schluchzte die Angeklagte (37) aus dem Steigerwald. Und versicherte unter Tränen: "Ich zahl die Schulden zurück, das verspreche ich hoch und heilig, beim Tod meines Schwiegervaters!" Obwohl die dreifache Mutter sechs Mal einschlägig - ebenfalls wegen Betrugs - vorbestraft war, hatten Staatsanwalt Ralf Hofmann und die Amtsrichterin Ilona Conver ein Einsehen. Sie stellten das Betrugsverfahren unter der Auflage ein, dass die Frau die offenen Schulden in monatlichen Raten zurückzahlt.
Es war Anfang April 2014, als die Beschuldigte mit ihrem Mann in einem Restaurant im Steigerwald erschien und eine Catering-Bestellung aufgab. Anlass war die Kommunion der heute zwölfjährigen Tochter. Obwohl die Familie finanziell nicht auf Rosen gebettet war, wollte man die Verwandtschaft und Freunde einladen und, wie es hieß, dem Kind, das seit vielen Jahren krank ist, mit der Feier eine große Freude bereiten.


"Über den Kopf gewachsen"

Am Tag des Festes, es war der Sonntag, 27. April 2014, wurden die Speisen prompt und zur Zufriedenheit der Auftraggeber ins Haus geliefert.
Kurz darauf kam die Rechnung, die sich im Rahmen dessen hielt, was man vorher vereinbart hatte: 1020 Euro. Und da, beteuerte die Hausfrau mit verzweifelter Stimme, habe sie nicht zahlen können, weil ihr "alles über den Kopf gewachsen" sei. Hofmann konfrontierte sie mit der Tatsache, dass sie gerade mal zwei Monate vor der Kommunionfeier, also Ende Februar 2014, eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte. Der Offenbarungseid erfolgt meist nach einer erfolglosen Sachpfändung. So schlussfolgerte der Ankläger, die Frau habe bei Auftragserteilung wissen müssen, dass sie die Rechnung nicht würde bezahlen können.
Die Angeklagte erklärte, dass man damals mit der Tochter gesprochen habe und übereingekommen sei, dass die Geldgeschenke dazu verwendet werden sollten, die Catering-Rechnung zu begleichen. Wenn es nicht gereicht hätte, habe sie vorgehabt, sich an ihre Eltern zu wenden. Doch ausgerechnet kurz nach der Feier sei das Auto kaputt gegangen. Das Kommuniongeld floss in die Reparaturkosten, weil der Mann sonsten nicht zur Arbeit gekommen wäre. Im Juni 2014 wurde dann ein erster Teilbetrag von 200 Euro gezahlt. Dann war erst mal lange Zeit Sendepause. Wiederholt versuchten die Restaurantbetreiber, telefonisch und persönlich die Schuldner zu erreichen - erfolglos. Schließlich erstatteten sie Ende 2015 Anzeige. Seitdem wird der Betrag abgestottert: Im November und Dezember sowie im Januar gab der Ehegatte der Frau jeweils einen 100-Euro-Schein in der Gaststätte ab.
Da die Angeklagte sechs Mal wegen Betrugs verurteilt ist , tat sich der Staatsanwalt sehr schwer mit einer Verfahrenseinstellung. Er stimmte zu mit der Auflage: Die Frau muss noch 600 Euro zurückzahlen, jeweils in 100-Euro-Raten jeden Monatsersten. Der geschädigten Geschäftsfrau, die als Zeugin erschienen war, riet der Jurist, sich unverzüglich beim Amtsgericht zu melden, falls eine Rate nicht pünktlich entrichtet werde.