Breit genug wäre der Gehweg an der Beiersdorfer Straße, um Autos halb darauf parken zu lassen anstatt daneben. Doch der Verwaltungssenat kann die bestehende Regelung aus zwei Gründen nicht ändern.
Es war ein Antrag aus der Bürgerversammlung in Beiersdorf im Oktober: Weil bei Veranstaltungen im "Schwarzen Bären" viele Autos in der Beiersdorfer Straße abgestellt werden und es dort dann eng wird, sollte das halbseitige Parken auf dem Bürgersteig ermöglicht werden. Denn auf der Nordseite der Beiersdorfer Straße ist das Parken am Fahrbahnrand erlaubt, an der Südseite jedoch gar nicht. Trotzdem stehen auch dort immer wieder Autos. Wenn dann der Stadtbus oder landwirtschaftliche Fahrzeuge durchwollen, wird es schwierig, auszuweichen. Aber eben nur dann, wenn an beiden Seiten Autos stehen, betonte Klaus Hut, Leiter der städtischen Straßenverkehrsbehörde, am Montag im Verwaltungssenat.
Die Beiersdorfer wollen jedoch mehr Raum für die Durchfahrt lassen, wie die Abstimmung bei der Bürgerversammlung zeigte. Der Gehsteig wäre breit und stabil genug, um darauf zu parken. Das Problem: Er ist zwölf Zentimeter hoch und hat eine rechtwinklige Bordsteinkante. "Hier wären Beschädigungen von Fahrzeugen und Schadenersatzklagen wegen Verletzung der Verkehrssicherheitspflicht die Folge", erläuterte Klaus Hut.
Ein Argument, dass den Senatsmitgliedern nicht recht einleuchten wollte: "Wir lassen die Leute auf der Straße stehen, weil wir Angst haben, dass jemand Schadenersatz fordert, weil er seine Alufelge oder seinen Spoiler kaputt gemacht hat?", fragte Andreas Gehring. "Wer zu blöd ist, raufzufahren, hat Pech", kommentierte Jürgen Heeb (WPC). Die Stadt habe die Verkehrssicherungspflicht, sagte stellte Kai Holland klar, Leiter des Ordnungsamts. Ein Hinweis "Befahren auf eigene Gefahr" würde da auch nicht helfen, sagte er auf die Frage von Angela Platsch (Grüne).
Den Gehweg tiefer zu legen, ist nicht möglich, weil darunter der verrohrte Hofgraben verläuft. Dessen Betondecke befindet sich unmittelbar unter der Asphaltdecke. Die zwölf Zentimeter Höhenunterschied wären auch dann gegeben, wenn es möglich wäre, die Bordsteine abzuschrägen, so dass man leichter hinauf fahren könnte, sagte Kai Holland. Doch die 2014 bei der Sanierung der Straße verlegten Betonsteine lassen sich nicht abfräsen. Sie würden brechen, wie Andreas Gehring bestätigte, selbst Bauingenieur.
Also bleibt die bisherige Regelung bestehen, dass das Parken auf der Straße erlaubt ist. Der Verwaltungssenat beschloss es einstimmig, verbunden mit der Bitte, dass die Beiersdorfer über die tiefer liegenden Gründe dafür informiert werden.