Ein Verkehrssünder zeigte Reue bei seinem Strafprozess in Haßfurt und kam um eine Haftstrafe herum.
Immer wieder werden vor dem Amtsgericht in Haßfurt eher banal klingende Fälle sogenannter Kleinkriminalität, wie etwa Kaufhausdiebstähle, Schwarzfahren mit der Eisenbahn oder wie jüngst Autofahren ohne Fahrerlaubnis verhandelt. Dabei kommt es mitunter zu drastischen Strafen, was vor allem daher rührt, dass der oder die Angeklagte schon eine ganze Latte von Vorstrafen auf dem Kerbholz hat. Ein einschlägig und mehrfach vorbestrafter 31-Jähriger, den die Polizei ohne Führerschein hinterm Steuer seines VW Golf erwischt hatte, kam jetzt bei einem Prozess gerade noch einmal mit einer dreimonatigen Freiheitsstrafe davon, die nur deswegen zur Bewährung ausgesetzt wird, da er einer regelmäßigen Arbeit nachgeht und mit Frau und Baby in familiär und sozial geordneten Verhältnissen lebt.
Wie Staatsanwalt Arno Ponnath in seiner Anklageschrift vortrug, fuhr der Mann am 11.
Oktober letzten Jahres mit seinem Auto in der Hauptstraße in Knetzgau, als er in eine Verkehrskontrolle geriet. Schon damals gab er den Uniformierten gegenüber ohne Umschweife zu, keine Fahrerlaubnis zu besitzen. Dieses Geständnis wiederholte er nun vor Gericht mit den einsilbigen Worten: "Der Staatsanwalt hat schon alles gesagt."
Auf wiederholtes Nachfragen seitens der Amtsrichterin Ilona Conver gab der Angeklagte an, dass er damals zur Tankstelle fahren wollte, um sich etwas zu trinken zu kaufen. Der 31-Jährige schilderte seine vergeblichen Bemühungen, bei einer Fahrschule seinen Führerschein zu erwerben. Bislang war er in dieser Sache erfolglos, weil er - wie er einräumte - Cannabis raucht. Und wenn eine "Neigung zur Rauschgiftsucht", wie es auf Amtsdeutsch heißt, vorliegt, versagt die Führerscheinbehörde beim Landratsamt kategorisch eine Fahrerlaubnis für den Straßenverkehr.
Erheblich vorbelastet
Sechs Vorstrafen finden sich im Bundeszentralregister für den Drogenkonsumenten. Einmal wurde er wegen Betrugs, einmal wegen einer Trunkenheitsfahrt und bereits drei Mal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt. Bei derart gehäuften strafrechtlichen Voreinträgen ist man irgendwann "einfach fällig", warnte die Gerichtsvorsitzende.
In diesem Sinne argumentierte auch der Vertreter der Anklage, als er davon sprach, die Vergangenheit habe gezeigt, dass sich der Beschuldigte von einer Geldstrafe nicht habe beeindrucken lassen. Der Staatsanwalt forderte eine viermonatige Bewährungsstrafe, verbunden mit einer einjährigen Führerscheinsperre. Die Richterin reduzierte das beantragte Strafmaß etwas nach unten und verhängte eine neunmonatige Sperrzeit. Vor jedem Urteil steht nach deutschem Recht einem Angeklagten das letzte Wort zu. Dies nutzte der Mann zu der bemerkenswerten selbstkritischen Einsicht: "Das eigentliche Problem bin ich selbst." Von daher darf man davon ausgehen, dass er das Urteil annehmen wird, obwohl formell der Richterspruch noch nicht rechtskräftig ist.