14 Monate Haft auf Bewährung ergingen am Dienstag im Amtsgericht gegen eine Rentnerin aus dem Raum Michelau. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich die 67-Jährige über Monate hinweg an ihr nich...
14 Monate Haft auf Bewährung ergingen am Dienstag im Amtsgericht gegen eine Rentnerin aus dem Raum Michelau. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich die 67-Jährige über Monate hinweg an ihr nicht zustehenden Geldern vergriff.
"Keine Reue oder Einsicht" attestierte Martin Jotschke, Rechtsreferendar der Staatsanwaltschaft, der Frau, die im August 2017 zur Betreuerin einer alten kranken Dame bestellt wurde. Ihr Aufgabenbereich: Vermögensbetreuung, Korrespondenzen mit Rentenkassen, Versicherungen und dergleichen. Doch noch im Monat der Tätigkeitsaufnahme kam es zu nicht nachvollziehbaren Unregelmäßigkeiten. Bis zum Februar 2018 sollten zwölf Kontoabhebungen und ein Autoverkauf unter Wert erfolgen. Allein die Abhebungen betrugen über 7000 Euro, von denen die Betreute das Wenigste bekam.
"Steck es ein, es ist für dich", so die Angeklagte, sei ein Satz gewesen, den sie immer wieder von der Betreuten zu hören bekam. Und der Grund dafür sei gewesen, dass sie und ihr Mann sich auch um das Anwesen der Betreuten gekümmert hätten. Doch warum brachte sie diese angebliche Vereinbarung gegenüber dem Betreuungsgericht nie zur Sprache und warum wuchsen sich die Gelder von zweistelligen Beträgen zu drei-, und vierstelligen aus?
Wenn sie Besorgungen für die im Pflegeheim untergebrachte Betreute, die nicht mehr richtig sprechen konnte, gemacht habe, dann habe sie immer "Benzingeld bekommen", so die Angeklagte. Das waren dann zehn, 20 oder 30 Euro. Doch auch größere Abhebungen nahm die Frau vor und erklärte, dass sie die Gelder dann ins Pflegeheim gebracht habe, wo ihr die Betreute riet, nicht benötigte Differenzbeträge ruhig für sich zu behalten. Ein strittiger Punkt. "Warum haben Sie die zu viel abgehobenen Gelder nicht wieder aufs Konto der Frau eingezahlt?", erkundigte sich Richter Alexander Zenefels.
Ein Polizeibeamter warf ein weiteres Schlaglicht auf die Vorgänge. Er berichtete, dass die Betreuerin ein Auto der Betreuten weit unter Wert - für 1500 Euro - verkauft habe. Überdies entstand der Verdacht, dass die Betreuerin womöglich mit der Betreuung und dem, was das juristisch mit sich bringt, überfordert gewesen sein mochte. So bestand in ihrem Fall ein Schenkungsverbot, zu dem sie einst sogar belehrt wurde. "Haben Sie die Belehrungen jemals verstanden?", so Zenefels an die 67-Jährige gewandt. "Nein", so ihre Antwort.
Ihr Verteidiger Thomas Arnstein plädierte, weil sie "blauäugig in was hineingestolpert" sei, auf Freispruch für seine Mandantin. Jotschke hingegen erachtete 18 Monate Haft zur Bewährung bei dreijähriger Bewährungszeit für angemessen, mit Wiedergutmachung des Schadens. Dass die Angeklagte "nicht genügend aufgeklärt war", hielt Zenefels in seinem Urteilsspruch der Rentnerin zugute. Überdies sah er bei ihr eine günstige Sozialprognose. Jedoch wird ihre Bewährungszeit drei Jahre betragen, sie wird 7480 Euro Rückzahlungen zu leisten haben und eine Bewährungsauflage von 600 Euro obendrein.