Den Wahlhelfern steht am Sonntag eine lange Nacht bevor: Ab 18 Uhr werden die Stimmzettel ausgezählt. Dabei sind viele formale Vorschriften zu beachten - und manchmal gibt der Wählerwille Rätsel auf.
Bei leeren Stimmzetteln ist die Entscheidung einfach: Sie sind ungültig. Über diese Zettel müssen sich die Wahlhelfer die wenigsten Gedanken machen. Komplizierter wird es bei den ausgefüllten Stimmzetteln für die Stadtratswahl - aber dafür gibt es in Coburg das Wahllokal-Erfassungssystem, kurz WES. Mit Hilfe dieses Programms können die Wahlhelfer in den 49 Wahllokalen und den 20 Briefwahlbezirken der Stadt jeden Stimmzettel am Laptop erfassen und auch gleich entscheiden, ob der Zettel gültig ist oder nicht.
Denn beim Verteilen der 40 Stimmen kann viel schiefgehen: Da sind zu viele Stimmen vergeben, da ist mehr als eine Liste angekreuzt, es wurden zwar Kandidaten durchgestrichen, aber keine angekreuzt. Bei all dem ist der Wählerwille nicht mehr klar erkennbar, und deshalb werden solche Stimmzettel durch Beschluss des Wahlvorstands für ungültig erklärt. Was die Mitglieder der Wahlvorstände sonst noch beachten müssen, erläuterte Roland Neubauer, stellvertretender Leiter des Einwohneramts der Stadt Coburg, am Mittwoch im Kongresshaus in zwei Veranstaltungen.
Dienst ab 7.30 Uhr
Die Wahlvorstände der Urnenwahlbezirke - also der 49 Wahllokale in der Stadt - und die Wahlvorstände der 20 Briefwahlbezirke wurden getrennt geschult. Denn in den Wahllokalen müssen die Helfer nicht nur nach 18 Uhr alle Stimmzettel auszählen. Sie müssen auch von 8 bis 18 Uhr darüber wachen, dass alles ordnungsgemäß vonstatten geht und dabei selbst unparteiisch und verschwiegen sein. Ihr Dienst beginnt um 7.30 Uhr mit der Vorbereitung des Wahllokals - Wahlkabinen aufstellen, Urnen kennzeichnen - und endet mit dem Zusammenpacken der ausgezählten Stimmzettel und dem Aufräumen irgendwann nach Mitternacht.
100 Euro zahlt die Stadt Coburg jedem Wahlhelfer für seinen Dienst, was am Mittwoch im Kongresshaus mit freudigem Raunen quittiert wurde. "Das zeigt die Wertschätzung des Stadtrats für Ihren Dienst", betonte Neubauer gegenüber den Wahlhelfern.
Die Wahlen sind frei und geheim. Frei bedeutet auch, dass niemand beeinflusst werden darf - weder im Wahllokal noch unmittelbar davor. "Der Weg ins Wahllokal muss ungehindert möglich sein", sagt Neubauer, und: Abzeichen oder Buttons zu tragen, die als Wahlwerbung aufgefasst werden könnten, ist den Wahlhelfern verboten.
Fast ein Drittel der Coburger Wähler hat Briefwahl beantragt. Normalerweise müssen die ausgefüllten Stimmzettel zusammen mit dem Wahlschein in einem speziellen Umschlag bei der Stadt eingeworfen werden. Mit dem vorab ausgefüllten Stimmzettel am Sonntag ins Wahllokal zu kommen, geht nicht, sagt Neubauer: Wenn, muss der ausgefüllte Zettel vernichtet werden und es gibt im Wahllokal einen neuen. Wenn der Briefwähler seinen Wahlschein vorlegen kann, darf er auch im Wahllokal wählen.