Am 19. Mai 2022 hatte der Gemeinderat Wartmannsroth beschlossen, dass „vorerst keine weiteren Freiflächenphotovoltaikanlagen im Gemeindegebiet zugelassen werden“. Entsprechende Anträge auf Einleitung...
Am 19. Mai 2022 hatte der Gemeinderat Wartmannsroth beschlossen, dass „vorerst keine weiteren Freiflächenphotovoltaikanlagen im Gemeindegebiet zugelassen werden“. Entsprechende Anträge auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens sollten seitdem von der Verwaltung zurückgewiesen werden. Jetzt stand das Thema erneut auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung.
Damals wurde angestrebt die Gemeinde in ein Klimaschutznetzwerk zu integrieren. Ziel sollte es sein, dass geeignete Flächen definiert werden und die Installation von Freifllächenphotovoltaikanlagen von der Gemeinde selbst gesteuert wird zum Wohle der Allgemeinheit, heißt es im Protokoll der aktuellen Sitzung.
Daraufhin hatte der Gemeinderat eine Potenzialanalyse für Windkraft und Photovoltaik in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse im August 2023 vorgestellt wurden. Darin wurden einige Flächen definiert, die die Anforderungen hinsichtlich Lage und Bodenbonität erfüllen. Nun wurde eine unverbindliche Anfrage für genau so eine Fläche gestellt. Dabei wurde auch Bereitschaft zu einer kommunalen Beteiligung signalisiert, sodass drei Kriterien des Grundsatzbeschlusses erfüllt sind. Aktuell sind 9,4 Hektar mit Freiflächen-PV-Anlagen bebaut. Für weitere 22 Hektar wurde das Bauleitplanverfahren eingeleitet. Gemäß Beschluss von 2020 wären es nur noch neun Hektar.
Ratsmitglied Michael Häusler sprach sich gegen einen allgemein gültigen Grundsatzbeschluss aus. Seiner Meinung nach sollte jeder Antrag als Einzelfall betrachtet werden. Hier gab die Verwaltung jedoch zu bedenken, dass die Festlegung von Eckpunkten vorab für mehr Neutralität und Transparenz sorgt. Die individuelle Behandlung birgt gerade bei einer Ablehnung die Gefahr sich dem Vorwurf der Willkür ausgesetzt zu sehen. Einige Ratsmitglieder hielten die 40-Hektar-Begrenzung für Freiflächen-PV-Anlagen weiterhin für angemessen und ausreichend, auch wenn – wie der Bürgermeister berichtete – in vielen Kommunen ein Prozent der Gesamtfläche zur Maßgabe werde. Mit dem anstehenden Bau diverser Stromleitungen durch das Gemeindegebiet leiste man viel zur Energieversorgung. Man solle die Landschaft nicht noch mehr verschandeln. Außerdem weisen sie darauf hin, dass die in der Potenzialanalyse ausgewiesenen Bodenbonitäten nach unten korrigiert werden müssten, da die Böden in der Gemeinde allgemein von nicht allzu hoher Qualität seien und diese der Landwirtschaft entzogen würden.
Die Bürgermeister Florian Atzmüller und sein Stellvertreter Markus Koberstein argumentierten jedoch damit, dass man sich genau überlegen müsse, ob man die Chance an einem PV-Park zu partizipieren vergeben sollte. Sie plädieren dafür sich mit Flächeneigentümern auf gemeinsame Projekte zu verständigen, bei dem die Gemeinde direkt an den Pachteinnahmen oder am Solarpark selbst beteiligt ist.
In der Diskussion verständigte sich der Rat darauf, dass die Gemeindebeteiligung auch für den baulich noch nicht umgesetzten Solarpark in Waizenbach gelten müsse. Hier müsse definitiv nachverhandelt werden. Daher sehe man die dort geplanten 22 Hektar noch nicht als gesichert verbrauchte Fläche im Gesamtlimits von 40 Hektar an.
Der Grundsatzbeschluss von 2020 wurde mit 12:1 Stimmen geändert. Unter anderem bleibt die Gesamtfläche aller Sondergebiete für Photovoltaikanlagen auf 40 Hektar begrenzt. red