Mit dem Projekt "Starterkit - 100 blühende Kommunen" soll flächendeckend über ganz Bayern ein Anstoß gegeben werden, kommunale Grünflächen naturnah und insektenfreundlich zu gestalten. Das bayerische ...
Mit dem Projekt "Starterkit - 100 blühende Kommunen" soll flächendeckend über ganz Bayern ein Anstoß gegeben werden, kommunale Grünflächen naturnah und insektenfreundlich zu gestalten. Das bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz investiert hierfür insgesamt 500 000 Euro, mit denen 100 Kommunen in den Genuss einer finanziellen Starthilfe von 5000 Euro kommen sollen. Die Stadt Kupferberg hat sich für das Projekt beworben.
Es ist vorgesehen, die Maßnahme durch den städtischen Bauhof mit Unterstützung des Obst- und Gartenbauvereins umzusetzen. Der Stadtrat stimmte bei seiner Sitzung am Dienstagabend der Bewerbung zum Projekt "Starterkit - 100 blühende Kommunen" einmütig zu.
Der Haushalt wurde am 22. Februar im Finanzausschuss vorbesprochen. Der Verwaltungshaushalt 2022 schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2 094 170 Euro und im Vermögenshaushalt mit 3 463 326 Euro ab. Die wichtigsten Einnahmen im Verwaltungshaushalt sind Steuern mit 1 101 699 Euro, Schlüsselzuweisungen 452 584 Euro, Gebühren und Entgelte 243 853 Euro, Zuweisungen und Zuschüsse 203 740 Euro. Bei den Ausgaben schlagen zu Buche Umlagen 683 799 Euro, Zuweisungen und Zuschüsse 500 657 Euro, Verwaltungs- und Betriebsaufwand 363 649 Euro, Personalausgaben 245 095 Euro und Zuführung an den Vermögenshaushalt 276 154 Euro.
Die wichtigsten Einnahmen im Vermögenshaushalt 2022 sind: Sanierung altes Schulhaus 1 800 000 Euro, Wohnungsbauförderung 228 507 Euro und FAG-Leistungen 126 500 Euro, Zuführung vom Verwaltungshaushalt 276 154 Euro, Wasserrecht 390 000 Euro sowie Entnahme aus der Rücklage 954 314 Euro. Die wichtigsten Ausgaben sind Sanierung altes Schulhaus 1 844 000 Euro, Wasserrecht 390 000 Euro, Wasserversorgung 329 533 Euro, Abwasserentsorgung 245 895 Euro, Feuerwehr 195 786 Euro, Straßenbau 173 000 Euro.
Bernd Stocker beabsichtigt, an der Grenze auf seinem Grundstück Flur-Nr. 335/15 im Bereich des Bebauungsplanes "Schieferberg II" einen Carport in der Breite und Länge von jeweils 6,50 Metern zu errichten. Die zulässige Grenzbebauung von 15 Metern wird überschritten und das Bauvorhaben bedarf deshalb einer Baugenehmigung. Zudem ist auch eine Abstandsflächenübernahme der Eigentümer des Grundstücks Flur-Nr. 335/17 erforderlich. Der Stadtrat nahm den Bauantrag zur Kenntnis. Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt und die Baugenehmigung durch Gewährung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt.
Keine Einwände hat Kupferberg gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes "An der Alten Wirsberger Straße III" der Marktgemeinde Ludwigschorgast.