Auch 2022 kein Empfang

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Angesichts der hohen Inzidenzzahlen und der weiterhin unsicheren Entwicklung der Pandemie wird es auch im Januar 2022 keinen Neujahrsempfang der Marktgemeinde Bad Bocklet geben. Dies verkündete Bürger...

Angesichts der hohen Inzidenzzahlen und der weiterhin unsicheren Entwicklung der Pandemie wird es auch im Januar 2022 keinen Neujahrsempfang der Marktgemeinde Bad Bocklet geben. Dies verkündete Bürgermeister Andreas Sandwall (CSU) in der jüngsten Gemeinderatssitzung. Als Ersatz denkt er an eine ähnliche Veranstaltung im Sommer. Zuvor hatte der Gemeinderat in nur einer halben Stunde den öffentlichen Teil der Tagesordnung abgearbeitet.

Einer der beiden Bauanträge betraf das private Vorhaben von Hotelier Gregor Kunzmann, der auf dem seit Jahren leer stehenden Grundstück an der Bad Bockleter Waldstraße ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage errichten will. Für eine ähnliche Bauweise war dem Bauherrn bereits in einem Vorbescheid die Zulässigkeit in Aussicht gestellt worden. Der jetzige Bauantrag unterschied sich vom früheren lediglich in der Verlegung der geplanten Doppelgarage von der rechten auf die linke Hausseite. Der Gemeinderat begrüßte die Bebauung des freien Grundstücks und stimmte dem Antrag einstimmig zu.

Im zweiten Antrag wurde von den Bauherren um die Verlängerung des bereits 2018 gestellten Bauantrags zum Anbau eines Geräteraumes an die auf ihrem Grundstück in der Aschacher Raiffeisenstraße bestehende Garage sowie die Errichtung einer Einfriedungsmauer gebeten. Gemäß bayerischer Bauordnung läuft ein Bauantrag nach vier Jahren ab, kann aber auf schriftlichen Antrag um bis zu zwei Jahren verlängert werden. Das Ratsgremium erklärte sich mit der Verlängerung einverstanden.

In zwei ähnlich lautenden Anträgen baten zwei Nachbarn in der Bockleter Erlöserschwestern-Straße um isolierte Befreiung vom dort gültigen Bebauungsplan "Kleinfeldlein". Dieser schreibt zusätzlich einzuhaltende Bedingungen vor, obwohl im Normalfall Carports bis zu einer Fläche von 50 Quadratmetern verfahrensfrei sind. Beide Bauherren wollen auf ihrem Grundstück einen Carport errichten und beantragten nun den amtlichen Verzicht auf den unnötigen Stauraum davor, auf Zulassung der Bebauung außerhalb der eingetragenen Bebauungsgrenze und der Überschreitung der Grundflächenzahl. Auch diesen zwei Anträgen stimmte der Rat zu.

In einer Sitzung der kommunalen Allianz Kissinger Bogen hatten sich die vier Mitgliedsgemeinden Bad Bocklet, Burkardroth, Nüdlingen und Oberthulba vor Ablauf der dreijährigen Laufzeit für die Fortschreibung des Förderprogramms zur Wiederbelebung der Ortskerne um weitere drei Jahre ausgesprochen. "So wie es war, soll es weiterlaufen", kommentierte Bad Bocklets Geschäftsleiter Thomas Beck seine Sitzungsvorlage. Bedingungen zur Inanspruchnahme der kommunalen Fördergelder bleibt daher, dass das zu bebauende Grundstück im Geltungsbereich des Altortes liegt, schon seit mindestens seit 50 Jahren zur Bebauung zugelassen ist, seit mindestens zwölf Monaten leer steht und der Förderantrag vor Beginn der Baumaßnahme gestellt ist. Zudem muss die Baumaßnahme innerhalb von fünf Jahren abgeschlossen sein. Der Gemeinderat stimmte der Fortsetzung des Förderprogramms bis Ende 2024 zu.

Aus dem Nichtöffentlichen

Im nichtöffentlichen Teil der letzten Sitzung war beschlossen worden, dass für die Wasserversorgung in Steinach elektronische Wasserzähler bei der Firma Kamstrup beschafft werden sollen. Zudem hatten die Räte beschlossen, die Erdverkabelung und Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Hermann-Seller-Straße sowie der Kreuzgasse in Roth machen zu lassen. Den Auftrag erhielt die Bayernwerk Netz GmbH. ksvd