Das Durchatmen der Verurteilten war im Saal 14 des Amtsgerichts laut zu hören. Die 36-Jährige schien offenbar erleichtert darüber, für ihre Diebstahlstour nicht ins Gefängnis zu müssen. Allerdings kam...
Das Durchatmen der Verurteilten war im Saal 14 des Amtsgerichts laut zu hören. Die 36-Jährige schien offenbar erleichtert darüber, für ihre Diebstahlstour nicht ins Gefängnis zu müssen. Allerdings kam es zu einer viermonatigen Haftstrafe gegen sie, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Der 10. Juli 2019 sollte ein kleiner Fischzug für die Frau werden - unternommen im Lichtenfelser Fachmarktzentrum. Die Lichtenfelserin, die allenfalls einem Mini-Job nachgeht, entwendete in einem Textilladen ein Kleidungsstück im Wert von 13,99 Euro. Dann ging sie in einen Supermarkt und ließ Nahrungsmittel für knapp 20 Euro mitgehen. Ein paar Meter weiter betrat sie einen Laden für Accessoires und stahl einen Kissenbezug für 7,99 Euro.
Dann war Schluss, denn als sie mit nicht bezahlten Schuhen durch die Sicherungsanlage eines Schuhhauses ging, schlug das System an. So kam es zur Durchsuchung, und bei dieser Gelegenheit kamen all die anderen Dinge auch zur Sprache, eben darum, weil sich keine Kassenbelege zu all den Waren fanden.
Dreifache Mutter geständig
"Ich hab ja nicht so viel Geld, und da bin ich auf die blöde Idee gekommen, zu klauen. Dann habe ich die schönen Schuhe gesehen und gedacht, es ist so einfach. War dann doch nicht so einfach ...", schilderte sie diesen Tag gegenüber Richter Alexander Zenefels.
Im Grunde zeigte sich die dreifache Mutter vollkommen geständig, und zu dementieren gab es bei der Beweislage auch nichts. Allerdings hielt sie fest, dass sie für ihre Kinder gestohlen habe.
Danach gefragt, welchen Eindruck die Diebin bei ihrer Festnahme hinterlassen hatte, antwortete eine Polizeibeamtin im Zeugenstand, dass die ertappte Lichtenfelserin nicht aufgeregt gewesen sei, "nicht apathisch wirkte, nicht unter Drogen stehend". Ein unbeschriebenes Blatt ist die Diebin indes nicht: Insgesamt sechs Verurteilungen hat sie schon hinter sich, und zwar wegen falscher Verdächtigung, Betrugs, Erschleichung von Leistungen, Diebstahls oder vorsätzlichen und unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln.
Martin Jotschke, Rechtsreferendar für die Staatsanwaltschaft, plädierte auf fünf Monate Haft zur Bewährung und sah die Anklage als "in vollem Umfang erwiesen" an. Auf drei Jahre wollte er die Bewährungszeit festgelegt wissen. Darüber hinaus forderte er die Ableistung von 40 gemeinnützigen Arbeitsstunden.