Sieben Jahre Haft für Forchheimer Betrüger: Opfer "psychisch am Ende"

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Ein 32-jähriger Forchheimer musste sich vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth in Nürnberg verantworten: Wegen Betrugs ist er zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden. Daniel Karmann/dpa
Ein 32-jähriger Forchheimer musste sich vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth in Nürnberg verantworten: Wegen Betrugs ist er zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden. Daniel Karmann/dpa

Ein 32-jähriger Forchheimer muss lange ins Gefängnis: Der Mann hatte unter anderem mehrere Frauen um zehntausende Euro betrogen. Insgesamt brachte er seine Opfer um mehr als 200 000 Euro.

Lange Haftstrafe im Nürnberger Betrugsprozess: Die Richter am Landgericht Nürnberg sahen es als erwiesen an, dass sich ein 32-Jähriger Oberfranke in 16 Fällen des Betrugs schuldig gemacht hatte. Nach sechs Verhandlungstagen stand das Urteil fest: Sieben Jahre muss der 32-Jährige ins Gefängnis, weil er seine Opfer insgesamt um mehr als 200 000 Euro gebracht hat.

Strafmaß geringer als gefordert

Damit blieben die Nürnberger Richter zwar unter dem Strafmaß von acht Jahren, welches die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Aber auch weit über den von der Verteidigung geforderten viereinhalb Jahren Haft. Wie eine Sprecherin des Gerichts auf Anfrage unserer Zeitung mitteilte, habe der Angeklagte die Vorwürfe eingeräumt.

Der 32-Jährige aus dem Landkreis erschwindelte sich unter anderem bei Juwelieren Uhren und Schmuck. Darüber hinaus hat er zwei weibliche Online-Bekanntschaften dazu gebracht, im mehrere Zehntausend Euro zu leihen, ohne dass er das Geld zurückzugeben.

Opfer: Psychisch am Ende

Eine Frau hatte er über eine Single-Börse kennengelernt und sich von ihr beinahe 46 000 Euro erschlichen. Die 33-Jährige hatte sogar ihr Auto für ihn verpfändet. Vor Gericht sagt sie aus, dass sie sich heute frage, warum sie das alles gemacht hatte. Psychisch sei sie am Ende.

Eine andere Frau, die er über eine Flirt-App kennengelernt hatte, betrog er um 24 000 Euro. Auch ein Ehepaar fiel auf den Mann herein: Das hatte mit dem Fliesenleger einen Vertrag über Bauarbeiten im Wert von über 40 000 Euro abgeschlossen. Dem kam der 32-Jährige aber nur unzureichend nach.