Ein 24-Jähriger tauscht in Neunkirchen am Brand Marihuana gegen verschreibungspflichtige Medikamente.
Gras gegen Ritalin und Gras gegen Medicinet: Zwei Tauschgeschäfte, die im Sommer vergangenen Jahres im Skaterpark in Neunkirchen am Brand stattgefunden haben, landeten nun bei Amtsrichterin Silke Schneider.
Mild ist das Urteil (acht Monate Gefängnis auf Bewährung) unter dem Gesichtspunkt, dass der 24-Jährige die Drogen an einen 13- und an einen 14-Jährigen gab. Die Mindeststrafe dafür ist eigentlich ein Jahr Freiheitsentzug. Die Umstände, unter denen es zu dem Tauschgeschäft kam, brachten Richterin Schneider mit ihren Schöffen dazu, ein milderes Urteil zu sprechen.
Marihuana für Schüler
Der Angeklagte, der von Rechtsanwalt Martin Gelbricht vertreten wurde, hatte im August und September 2015 am Skaterpark in Neunkirchen am Brand an zwei unterschiedlichen Tagen zwei Schülern Marihuana gegeben. Im Gegenzug bekam er von den Jungen verschreibungspflichtige Medikamente.
Der ältere der beiden Teenager war zum Tatzeitpunkt schon 14 Jahre alt und damit strafmündig. Er wurde für den Drogenbesitz bereits verurteilt und sagte vor Gericht, er habe von seinem Kumpel gehört, dass man vom Angeklagten Gras bekommen könnte. Es sei klar gewesen, dass er seine Medikamente, die er wegen seines Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Syndroms (ADHS) verschieben bekommen hatte, gegen 3,5 Gramm Haschisch tauschen werde.
Sein Freund, der für den Drogenbesitz nicht belangt werden konnte, da er zum Tatzeitpunkt noch nicht strafmündig war, sagte, er habe das mit dem Gras "mal ausprobieren wollen". Im Gespräch mit dem Angeklagten habe es sich dann ergeben, dass man auf das Tauschgeschäft kam. Bei einer Hausdurchsuchung des Angeklagten wurden im Januar 2016 drei Marihuana-Pflanzen gefunden.
Obwohl der 24-Jährige die Taten komplett einräumte, waren sich Verteidiger und Staatsanwältin schnell einig, dass es sich in diesem Fall um ein minder schweres Vergehen handelt. Der Angeklagte war zwei Jahre bei der Bundeswehr und in dieser Zeit für mehrere Monate in Afghanistan stationiert. Hoch traumatisiert kam er von dort zurück.
Trauma aus Afghanistan
Er verlor im Auslandseinsatz mehrere Kameraden, einen sogar bei einem so genannten "friendly fire", also durch einen Schuss aus einer deutschen Waffe. Der 24-Jährige begann daraufhin sein Trauma mit Alkohol und später mit Drogen zu "bekämpfen". Zum Tatzeitpunkt war er drogen- und medikamentenabhängig, tauschte deshalb mit den Teenagern seine Drogen gegen Medikamente.
Sein Auftreten vor Gericht zeigte ebenfalls einen gezeichneten jungen Mann: bleiches Gesicht, tiefe Augenringe und jedes Wort kommt anscheinend nur mit viel Mühe aus seinem Mund.
Staatsanwältin Kerstin Harpf wertete das Verbrechen als minder schweren Fall und forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung. Als Auflage wollte sie eine Geldstrafe von 3000 Euro.
Verteidiger Gelbricht hingegen kam zu dem Schluss, dass sechs Monate auf Bewährung reichen würden. Eine Geldauflage von 3000 Euro hielt er für "überzogen".
Richterin Silke Schneider und ihre Schöffen sprachen den ohnehin Geständigen schuldig. "Man muss natürlich auch sehen, was Sie in diese Situation gebracht hat", betonte Schneider in der Urteilsbegründung.
Er bekam eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung, muss 1500 Euro als Geldauflage an "Brückla e.V." in Forchheim bezahlen, einen Verein für Haftentlassene und Straffällige. Außerdem bekommt der junge Mann einen Bewährungshelfer gestellt. Diesen solle er als Hilfe in jeder Situation und nicht als Kontrolle sehen, sagte die Richterin. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.