Ein junger Mann hat zweimal das Strullendorfer Rathaus verwüstet. Wegen einer bipolaren Störung wurde er für schuldunfähig erklärt.
Überraschende Wende am Amtsgericht Bamberg: Obwohl ein 20-jähriger Mann aus dem Landkreis Bamberg gestanden hatte, im November 2018 gleich zweimal in Folge in das Rathaus von Strullendorf eingebrochen zu haben, um dort Chaos anzurichten, wurde er von Jugendrichter Martin Waschner freigesprochen. Nicht weil er unschuldig, sondern weil er schuldunfähig war.
Als Bürgermeister Wolfgang Desel (CSU) am 28. November 2018 sein Rathaus betritt, kann er seinen Augen kaum trauen. In den Räumen herrscht das reinste Chaos. Nichts ist mehr an seinem Platz. Vieles liegt verstreut auf der Erde. An Fenstern, Türen und dem Fußboden prangt ein großes A im Kreis, das sogenannte Anarcho-Zeichen. Daneben sind Schriftzüge wie "Kunst für alle" "Anarchie für alle" und "Liebe für alle", sowie "Ihr seid Teil des Systems! Dank unserem System sterben Menschen an Hunger, Bomben, Kälte. Steig aus! Sofort!" zu lesen.
Geld "allen zugänglich machen"
Der "Künstler" hat aber auch im Fundbüro gewütet und dort eine Handvoll Schlüssel, fünf Brillen, ein Navigationssystem, einen Fahrradsattel, eine Mütze und eine Gartenschere entwendet. Die Beute konnte später von der Polizei bei seiner Freundin sichergestellt werden. Die knapp 45 Euro an Kleingeld und Scheinen, die in einer Trinkgeldkasse darauf warteten, in Kaffeepausen umgewandelt zu werden, warf der Einbrecher in eine leere Brunnenskulptur vor dem Eingang, "um sie allen zugänglich zu machen". Dort "versickerte" ein Teil des Geldes dann tatsächlich in den Taschen aufmerksamer Passanten.
Dabei hatte sich ein ähnlicher Vorfall bereits drei Tage zuvor abgespielt. Auch da war der Angeklagte um kurz nach vier Uhr früh gegen die versperrte Schiebetür des Rathauses gesprungen, bis diese aus ihrer Führungsschiene glitt. Vom Keller bis zum Obergeschoss hatte er den Inhalt von Schränken und Regalen umher oder aus dem Fenster geworfen. Mit einem blauen Filzstift hatte er die Wände "verziert" und Bilder einer Ausstellung auf den Kopf gestellt. Einem Schnitt mit dem Cuttermesser fiel eine Telefonleitung zum Opfer. Außerdem riss der Einbrecher die Weihnachtsbeleuchtung herunter.
Als er einen Feuerlöscher entdeckte, bedeckte er die Oberflächen aller Räume mit feinem Pulver, hinterließ aber auch seine Fußabdrücke. Entsprechend aufwendig war die Reinigung. Es war nicht der erste Kontakt mit Feuerwehr-Equipment. Denn in seiner Heimatgemeinde hatte der Angeklagte im vergangenen Jahr die Sirenenanlage lahmgelegt und 300 Euro Sachschaden angerichtet. "Haben sie darüber nachgedacht, was passiert wäre, wenn es gebrannt hätte?", so Waschner.
Am ersten Verhandlungstag hatte es noch nach einer Verurteilung ausgesehen. Der junge Mann hatte beide Taten gestanden und mit einer Schadenswiedergutmachung von 3000 Euro bereits guten Willen gezeigt. "Man muss zu dem stehen, was man getan hat." Sein Pflichtverteidiger Andreas Dräger, selbst Einwohner Strullendorfs, legte eine Aufstellung der Haftpflichtversicherung vor, die den gesamten Sachschaden beider Vorfälle auf rund 10 350 Euro bezifferte. Das Angebot des Angeklagten, bei den Malerarbeiten mitzuhelfen, habe der Bürgermeister abgelehnt. Als Motiv für die erste Tat gab der Angeklagte an, er habe die Welt retten wollen. Ziel sei es gewesen, eine Gemeindeverwaltung lahmzulegen, damit auch die nächste nicht weiterarbeiten könne, bis zuletzt das ganze System zusammenbräche.
Staatsanwältin rät zur Therapie
Die Wende brachte der zweite Verhandlungstag. Ein medizinisches Gutachten aus der Feder des Psychiaters Hans-Peter Volz konnte eine bipolare Störung mit manischen und depressiven Phasen feststellen. Möglicherweise seien die Straftaten in einem solchen Schub "bizarrer Gedanken" geschehen. Von "Größenwahn" war die Rede.
sind die strullendorfer froh, dass die störung nur bipolar war, bei einer tripolaren störung wäre er sicher zur fortsetzung seines werkes direkt vom gerichtssaal zum strullendorfer rathaus gefahren worden und bei einer quattropolaren störung gleich weiter nach hirschaid
Man braucht sich in Deutschland nur ein bisschen kindlich anstellen und dazu auch noch blöd daher reden, sogar vor Gericht, dann noch den richtigen Anwalt und schon geht man straffrei aus. Man muss sich nur mal überlegen, ein 20-jähriger bricht zweimal ins Strullendorfer Rathaus ein, haut alles kurz und klein UND ..... er wird für strafunmündig erklärt. Bravo Justiz, der junge Mann hat aus diesem Urteil gelernt, dass ihm nix passieren kann, egal was er anstellt. Halt doch - beim nächsten Mal kommt er "vielleicht" in die Geschlossene.
Apropos "blöd daherreden..." Du weißt es besser als der Psychiater. Das war ja klar.
Etz waaf doch nedd, newsi;
habe den Eindruck, ginge es nach deiner Rechtsauffassung -und das nicht nur in diesem Fall- ginge jeder straffrei aus.
JA - eindeutig, ich hätte den Angeklagten NICHT freigesprochen, denn er hat eine Straftat begangen.
Und der Herr Psychiater hat wahrscheinlich ein nicht unerhebliches Honorar für sein "Gutachten" kassiert.
Mit deinem Reinkrätschen hab ich fast gerechnet, newsi; Krätsche ging aber leider daneben.
Und was, bitteschön, ist eine "Krätsche"? Wie tief hast denn in deinem Wotschatz graben müssen, um eine solche Kreation zustande zu bringen? Hergott im Himmel...